Bebauungsplan Stadt Glashütte Frühzeitige Beteiligung

Vorstellung Vorentwurf Bebauungsplan „Flurstück 696/4 - Reinhardtsgrimma

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 21.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stadt Glashütte

Öffentliche Bekanntmachung

Vorstellung Vorentwurf

Bebauungsplan „Flurstück 696/4 - Reinhardtsgrimma “

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zu der am 25.02.2026 stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Glashütte sind Sie zum oben genannten Tagesordnungspunkt herzlich eingeladen. Die Stadtratssitzung findet am Mittwoch, den 25.02.2026, um 18.30 Uhr im „Stadt- und Vereinshaus“ Glashütte, Prießnitztalstraße 2 in 01768 Glashütte statt.

Durch das beauftragte Planungsbüro werden die Planunterlagen mit dem Planungsstand Februar 2026 vorgestellt und die Begründung für das Aufstellungsverfahren erläutert. Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 696/4 der Gemarkung Reinhardtsgrimma, Grimmsche Hauptstraße 82, 01768 Glashütte, OT Reinhardtsgrimma. Allen interessierten Bürgern wird zu diesem Tagesordnungspunkt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleißberg

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte

E-Mail: Mandy.Potscher@glashuette-sachs.de

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Glashütte

Hauptstraße 42

01768 Glashütte

stadtverwaltung@glashuette-sachs.de

Beauftragter für den Datenschutz

Roman Kempter

datenschutz@glashuette-sachs.de

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) innerhalb der kommunalen Planungshoheit. Ein Bauleitplan kann gemäß § 1 Abs. 2 BauGB ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Eine Erhebung personenbezogener Daten erfolgt dann, soweit diese zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Darüber hinaus werden die persönlichen Daten der Personen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben:

Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, zum anderen zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten Angaben (sog. Aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse und ggfs. bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Grundstück, Flurstückbezeichnung Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.

Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs.2 Satz 4 2.Halbsatz BauGB).

Die Verarbeitung der persönlichen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt; Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 (1) SächsDSDG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Den Gemeinderat zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 BauGB
  • Dritte, die auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen haben (z.B. Planungsbüros)
  • Andere Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung, wenn diese als Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess eingebunden sind
  • Andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Stadtverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Bauleitplanung mindestens während der Geltungsdauer der Satzung, teilweise dauerhaft, gespeichert. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung der personenbezogenen Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein.

Betroffenenrechte

Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen besondere Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen möchten:

Auskunftsrecht, Art. 15 EU-DSGVO

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die uns übermittelten personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangt werden.

Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO)

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 18 EU-DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 EU-DSGVO

Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogener Daten zu, welche Sie uns selbstbereitgestellt haben. Sie haben das Recht von uns zu verlangen, dass diese personenbezogenen Daten von uns direkt an einen anderen Verantwortlichen oder an eine andere Organisation übermittelt werden. Alternativ haben Sie das Recht von uns zu verlangen, dass wir Ihnen selbst die Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen. Dies gilt jedoch nur, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrages oder im Rahmen von Vertragsverhandlungen verarbeiten und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO

Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) EU-DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.

Widerrufsrecht, Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer von Ihnen erteilten Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art.77 Abs. 1 DSGVO. Die ist für den Freistaat Sachsen:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Maternistraße 17

01067 Dresden

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

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