Bebauungsplan Stadt Glashütte Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberfrauendorf – Johnsbacher Straße“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 21.03.2026
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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberfrauendorf – Johnsbacher Straße“

Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oberfrauendorf – Johnsbacher Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile des Flurstückes 14/6 der Gemarkung Oberfrauendorf und hat eine Gesamtgröße von ca. 1,0 ha. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt:

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Glashütte wurde die betreffende Fläche bereits als potenzielle gewerbliche Entwicklungsfläche ausgewiesen. Allerdings befinden sich Teile dieser Fläche im Landschaftsschutzgebiet „Oberes Osterzgebirge“. Aus diesem Grund musste die entsprechende Fläche von der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ausgenommen werden. Damit kann der beabsichtigte Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist deshalb eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zwingend erforderlich und es ist für die Teile des Plangebietes, die sich im LSG befinden, ein Ausgliederungsverfahren durchzuführen. Das Ausgliederungsverfahren aus dem LSG ist ebenfalls parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan durch die Stadt Glashütte beim Landratsamt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge zu beantragen. Das Ausgliederungsverfahren selbst wird durch die zuständige Behörde beim Landratsamt durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung des Baurechts für die dringend erforderliche Betriebserweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebes Schütz Zahntechnik GmbH. Auf Antrag des Grundstückseigentümers vom 25.09.2025 hat die Stadt Glashütte geprüft, ob die Bauabsichten des Antragstellers mit den städtebaulichen Entwicklungsabsichten in Übereinstimmung steht. Dabei konnte eindeutig festgestellt werden, dass die beantragte Betriebserweiterung den langfristigen Entwicklungsabsichten der Stadt Glashütte entspricht.

Gleißberg

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte

E-Mail: Mandy.Potscher@glashuette-sachs.de

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