Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Glashütte
Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat in seiner Sitzung am 28.01.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst (BV Nr. 2/2026). Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fläche, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oberfrauendorf – Johnsbacher Straße“ (BV-Nr. 1/2026) steht. Eine Überarbeitung bzw. Korrektur der Plandarstellung ist erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile des Flurstückes 14/6 der Gemarkung Oberfrauendorf und hat eine Gesamtgröße von ca. 1,0 ha. Das Plangebiet wurde teilweise von der Genehmigung aus dem geltenden Flächennutzungsplan ausgenommen. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt: siehe Anlage
Im Vorfeld der Einleitung des Planverfahrens hat das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in einem Scoping die Planungsabsichten der Stadt Glashütte geprüft und mit Schreiben vom 17.12.2025 eine Einschätzung abgegeben. Der Tenor dieser Einschätzung lässt die beabsichtigte verbindliche Bauleitplanung zu und weist für die einzelnen Fachbereiche des Landratsamtes auf zu behandelnde Belange im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hin. Im Besonderen wurde auf die Notwendigkeit der Anpassung des geltenden Flächennutzungsplanes hingewiesen.
Das notwendige Ausgliederungsverfahren aus dem LSG wird im Rahmen des Aufstellungs- verfahrens für den Bebauungsplan (zeitlich parallel) durchgeführt.
Die entsprechende 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Gleißberg
Bürgermeister
Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte
E-Mail: Mandy.Potscher@glashuette-sachs.de