Bebauungsplan Stadt Glashütte Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Ersatzneubau KiTa Reinhardtsgrimma"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.06.2024 bis 31.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung öffentliche Auslegung  
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Bebauungsplan „Ersatzneubau KiTa Reinhardtsgrimma“ -  
Planfassung Entwurf vom Juni 2024 
 
Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den Billigungs- und
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Ersatzneubau KiTa Reinhardtsgrimma“ gefasst.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
eines Ersatzneubaus für die Kindertagesstätte an der Gartenstraße im Glashütter Ortsteil
Reinhardtsgrimma geschaffen werden. 
 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht und
der vorhandenen umweltbezogenen Informationen findet in der Zeit vom 26. Juni 2024 bis
einschließlich 31. Juli 2024 in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in
01768 Glashütte im Zimmer 113/112 zu den regulären Rathausöffnungszeiten statt: 
 
MONTAGS  von 9.00 bis 12.00 Uhr 
DIENSTAGS  von 9.00 bis 12.00 Uhr und  
  von 14.00 bis 16.00 Uhr 
DONNERSTAGS  von 9.00 bis 12.00 Uhr und  
  von 14.00 bis 18.00 Uhr 
FREITAGS  von 9.00 bis 12.00 Uhr 
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 
-  Untersuchung und Hinweise zu Baugrund, Hydrogeologie 
-  Informationen zum Hochwasserschutz 
-  Vorkehrungen zum Radonschutz 
-  Hinweis zur Rohstoffsicherung 
-  Angaben zu bestehender Kompensationsmaßnahme 
-  Informationen zum Gewässerschutz 
-  Hinweise zur Vegetation 
-  Hinweise zum Lärmschutz 
-  Kartierung der Biotoptypen 
-  Untersuchung zum Artenschutz 
 
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann, auch von Kindern und Jugendlichen,
Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben
werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung
des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. 
 
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die
vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. 
 
 
 
gez. Gleißberg  Glashütte, den 18.06.2024 
Bürgermeister 
 

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