Flächennutzungsplan Gemeinde Schönfeld Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der TÖB zum Flächennutzungsplan der Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.10.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gesamtflächennutzungsplan der VWG Schönfeld - Lampertswalde in der Fassung vom 30. November 2015 wurde am 18.02.2016 durch den Gemeinschaftsausschuss, am 22.02.2016 vom Gemeinderat Schönfeld (GR-Beschluss 109/19/2016 vom

22. Februar 2016) und am 23.02.2016 vom Gemeinderat Lampertswalde (GR-Beschluss 100/02/2016 vom 23. Februar 2016) beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt. Die Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld - Lampertswalde erhielt den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Meißen vom 14.09.2016 unter Az. 20503/621.316-VG Schö-Lam/#1/6082/2016.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönfeld hat am 08.04.2024, der Gemeinderat der Gemeinde Lampertswalde hat am 09. 04. 2024 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld hat am 22.04.2024 die 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld beschlossen. Die 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld ist notwendig, aufgrund weiterer baurechtlicher Planungen, welche im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden müssen

Der Vorentwurf der 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld in der Fassung vom 10.09.2025 wird

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, dem Umweltbericht einschließlich des Landschaftsplanes im Internet veröffentlicht vom

            06. Oktober bis einschließlich 10. November 2025

auf den Internetseiten der Gemeinde Lampertswalde unter www.gemeinde-lampertswalde.de, der Gemeinde Schönfeld www.gemeinde-schoenfeld.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit,

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde sowie in der Gemeinde Schönfeld, Bauverwaltung, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf der 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes einzusehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen

zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für Rückfragen und Stellungnahmen steht das beauftragte Planungsbüro GfBU-Consult Gesellschaft für Umwelt- und Managementberatung mbH, Mahlsdorfer Straße 61b

15366 Hoppegarten / OT Hönow, Telefon: 030 / 99 28 82 95 (Frau Schönherr),

E-Mail info@gfbu-consult.de zur Verfügung.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und

Behördenbeteiligung können entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Schönfeld, den 10.09.2025

gez. Lindenau

F. Lindenau                                                          Siegel                              

Bürgermeister der

Gemeinde Schönfeld 

Kontakt

Für Rückfragen und Stellungnahmen steht das beauftragte Planungsbüro

GfBU-Consult Gesellschaft für Umwelt- und Managementberatung mbH,

Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten / OT Hönow,

Telefon: 030 / 99 28 82 95 (Frau Schönherr),

E-Mail info@gfbu-consult.de zur Verfügung.

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