Der Gemeinderat der Gemeinde Lampertswalde hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 mit dem Beschluss Nr. 390/11/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Koppeln“ in Adelsdorf und in seiner Sitzung am 10.06.2025 mit dem Beschluss Nr. 61/06/2025 eine Änderung des Geltungsbereiches beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr das Flurstück 3/5 sowie Teile der Flurstücke 5/1 und 116/1 der Gemarkung Adelsdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha. Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Nachverdichtung und Schaffung der planungsrechtlichen Zulässig-keit zur Wohnbebauung auf dem Flurstück 3/5 und dem nördlichen Teil des Flurstücks 5/1 der Gemarkung Adelsdorf.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes „An den Koppeln“ in Adelsdorf in der Fassung vom 10.06.2025 fand in der Zeit vom 20.06.2025 bis einschließlich 21.07.2025 bereits die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18. Juni 2025 bzw. vom 22. Juli 2025 zur Entwurfsfassung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Auf Grund der im Rahmen dieser Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen und Hinweise ist eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes notwendig.
In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lampertswalde hat in seiner Sitzung am 09.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf, 2. Fassung vom 20.08.2025 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C-1) und Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und die erneute Durchführung der formellen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf, 2. Fassung vom 20.08.2025 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Lampertswalde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht, und zwar in Anwendung von § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB
vom 17.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Lampertswalde unter www.gemeinde-lampertswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf in der Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Stra-ße 2, 01561 Lampertswalde sowie in der Gemeinde Schönfeld, Bauverwaltung, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld im Zeitraum während der Dienstzeiten.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur geänderten Entwurfsfassung des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@gemeinde-schoenfeld.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde sowie in der Gemeinde Schönfeld, Bauverwaltung, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld vorgebracht werden.
Es wird gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen des Entwurfs des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf abgegeben werden können. Die im Ergebnis der Abwägungsentscheidung erforderlichen Planänderungen sind in den Planunterlagen grau markiert.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden, insbesondere zum Umfang der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen und der Überplanung von Gartenflächen. Der Umweltbericht enthält außerdem Angaben zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen auf folgenden von der Gemeinde bereitgestellten Flächen:
Im Bericht wird geprüft, ob durch die bestehende Tierhaltung mit Rindern und Pferden sowie zugehöriger Auslaufflächen und Mistlager in der unmittelbaren Nachbarschaft des B-Plan-Gebietes an der geplanten Wohnnutzung erhebliche Geruchsbelastungen hervorgerufen werden.
Die Berichte enthalten Hinweise zu Boden- und Wasserverhältnissen im Plangebiet. Darüber hinaus wird über Sickerversuche die Baugrunddurchlässigkeitswerte ermittelt und ein Vorschlag, wie das Regenwasser ohne Verschleppung von Schadstoffen in den versickerungsfähigen Baugrund gelangt, unterbreitet.
mit Hinweisen zu Möglichkeiten zur Entsorgung des Regenwassers und gereinigten Schmutzwassers.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und aus der Entwurfsbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu folgenden Themen aus:
Lampertswalde, den 01.09.2025
Rene Venus
Bürgermeister der Gemeinde Lampertswalde
Gemeinde Lampertswalde, Sekretariat, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde