Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Schönfeld Erneute Beteiligung

4. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik" der Gemeinde Schönfeld OT Kraußnitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.04.2025 bis 27.07.2025
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4. Entwurf - Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Schönfeld OT Kraußnitz

Hier: Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 und Abs.2 BauGB

hiermit unterrichten wir gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Schönfeld OT Kraußnitz. Gleichzeitig fordern wir Sie zur Äußerung auf.

Nach dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönfeld am 23.03.2020, der Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlegung vom 28.07.2020 bis zum 02.09.2020, der Auslegung des 2. Entwurfs (Stand 13.10.2023) vom 03.01.2024 bis zum 05.02.2024 und der Auslegung des 3. Entwurfs (Stand 15.03.2024) vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024 findet eine erneute öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs (Stand 16.01.2025) mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes unterrichtet. einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Begründung, des Artenschutzfachbeitrags, den Modulbelegungsplänen, dem Blendgutachten und des Umweltberichts liegt in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld während der Dienststunden:

Montag 09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Dienstag 09.00-11.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Freitag 09.00-12.00 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung für die Dauer von mindestens 30 Tagen aus. Die Auslegung ist vom 22.04.2025 bis zum 23.05.2025.

Die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird rechtzeitig öffentlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönfeld bekanntgegeben. Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu kundtun.

Der 3. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik" einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Begründung, des Artenschutzfachbeitrags, den Modulbelegungsplänen, dem Blendgutachten und des Umweltberichts ist zusätzlich im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.gemeinde-schoenfeld.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen steht das beauftragte Architekturbüro Wolfgang Staemmler, Goethestraße 22, 04924 Bad Liebenwerda, Handy: 0170-3887169, E-Mail wolfgang.staemmler@gmail.com zur Verfügung.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Anregungen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an das v.g. Büro zu senden. Sollten Sie sich bis zum 23.05.2025 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht.

gez. F. Lindenau

Falk Lindenau

Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld

Kontakt

Architekturbüro Wolfgang Staemmler, Goethestraße 22, 04924 Bad Liebenwerda,

Handy: 0170-3887169,

E-Mail wolfgang.staemmler@gmail.com

Gemeinde Schönfeld

Bauverwaltung Schönfeld

035248/834137

bauamt@gemeinde-schoenfeld.de

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