Bebauungsplan Gemeinde Schönfeld Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Wohnbebauung „Am Hang II Schönfeld, 2. BA"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.02.2025 bis 20.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Entwurf

Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld zum Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Wohnbebauung „Am Hang II Schönfeld, 2. BA"


Der Gemeinderat von Schönfeld hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Hang II Schönfeld, 2. BA“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 0,66 ha. Betroffen ist das Grundstück Flurstück 519/25 in der Gemarkung Schönfeld.

Planungsziel ist es, die bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche für Wohnbebauung zu entwickeln.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Hang II Schönfeld, 2. BA" in der Fassung vom 03.02.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) sowie dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 20.02.2025 bis einschließlich 20.03.2025

während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, 01561 Schönfeld,

Straße der MTS 11.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.gemeinde-schoenfeld.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Schönfeld, 06.02.2025

Gez. F. Lindenau

Falk Lindenau                                                                        Siegel

Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld

Kontakt

Architekturbüro 

Bauplanungsbüro Partzsch PartGmb, Kalkreuther Straße 15, 01561 Ebersbach

Tel.: 035208 - 80030, www.bauplanung-vp.de

Gemeinde Schönfeld

Bauverwaltung Schönfeld

035248/834137

bauamt@gemeinde-schoenfeld.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anl. Umweltbericht
  • Versickerungsuntersuchung
  • Textfestsetzungen Entwurf
  • Deckblatt

Informationen

Übersicht
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