Bebauungsplan Gemeinde Lichtenau Öffentliche Auslegung

Gemeinde Lichtenau Entwurf B-Plan„SO Handel und Dienstleistung mit Grund- und Nahversorgungszentrum (ZVB)“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.09.2023 bis 06.11.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung – „Sondergebiet Handel und Dienstleistung mit Grund- und Nahversorgungszentrum (ZVB)“ in der Fassung vom Juli 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau hat am 11.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung – „Sondergebiet Handel und Dienstleistung mit Grund- und Nahversorgungszentrum (ZVB)“ in der Fassung vom Juli 2023, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 500 und der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Nach Einschätzung der Gemeinde werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.06.2021
  • Landratsamt Mittelsachsen vom 02.06.2021

Die o.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau im Bürgerservice (EG) der Dienstzeiten:

Montag                           13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                          9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                         9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag                    13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                              9:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Der rd. 4,8 ha große räumliche Geltungsbereich ist auf dem unten abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung dargestellt. Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberlichtenau 8/2, 9/13, 299/3, 301/8, 301/ 8, 301/21, 301/22 vollständig und 273/2, 301/9 teilweise.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, nach den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes den Erhalt und die Aufwertung des „Oliparks“ als zentralen Versorgungsbereich für die Gemeinde Lichtenau sicherzustellen. Damit soll die Umgestaltung des „Oliparks“ ermöglicht werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Lichtenau vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2023 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter.

Themenblöcke nach Schutzgütern  I Quelle der Umweltinformation I Art der Umweltinformation

Tiere - Umweltbericht

  • Vorkommen von Vögeln
  • Potenzielle Quartiere von Vögeln und Fledermäusen

Tiere - Artenschutzrechtliche Beurteilung

  • Vorkommen von Vögeln
  • Potenzielle Quartiere von Vögeln und Fledermäusen

Tiere - Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Beachtung des Artenschutzes

Pflanzen - Umweltbericht

  • Vorkommen von Bäumen und Höhlenbäumen
  • Biotopfeststellung (außerhalb des Geltungsbereiches)

Pflanzen - Artenschutzrechtliche Beurteilung

  • Vorkommen von Bäumen und Höhlenbäumen
  • Biotopfeststellung (außerhalb des Geltungsbereiches)

Pflanzen - Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Hinweis auf Beachtung des Biotopschutzes
  • Hinweis auf Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Mensch und Gesundheit - Umweltbericht

  • Informationen zu den schalltechnischen Orientierungswerten

Mensch und Gesundheit - Schallimmissionsprognose

  • Informationen zu den Schallwirkungen

Boden/ Fläche - Umweltbericht

  • Umgang mit Boden
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

Boden/ Fläche - Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Hinweis auf Prüfung der Kompensation von Böden

Wasser - Umweltbericht

  • Informationen zur Grundwasserneubildung und Auswirkungen der Planung darauf

Wasser - Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Informationen zur Grundwasserneubildung, Niederschlagswasser und den Wasserhaushalt

Klima und Luft - Umweltbericht

  • Auswirkungen auf Klima

Kultur- und Sachgüter  - Umweltbericht

  • Keine Betroffenheit

Landschaft - Umweltbericht

  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Biologische Vielfalt - Umweltbericht

  • Vorkommen von geschützten Tierarten im Plangebiet

Wechselwirkungen  - Umweltbericht

  • Keine Betroffenheit

Lichtenau, den 15.09.2023

Graf                                         Siegel

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtenau

Auerswalder Hauptstraße 2

09244 Lichtenau im Bürgerservice (EG)

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