Verfahren Gemeinde Lichtenau Verkehr und Mobilität

Bekanntmachung zur teilweisen Umbenennung, Umwidmung einer Straßenfläche nach §§ 3,6,14 SächsStrG, Gem. Niederlichtenau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2021 bis 30.09.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
tw. Umbenennung/Umwidmung Ziegeleistr. in "Zum Sonnenlandpark"

Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenau/Sa. zur teilweisen Umbenennung/Umwidmung einer Straßenfläche

nach §§ 3, 6 und 14 SächsStrG der Gemarkung Niederlichtenau

1. Straßenbeschreibung

Bezeichnung:   Zum Sonnenlandpark

Flurstück: Teilflurstück 567/3; 554/6 und 538/7 Gemarkung Niederlichtenau

Anfangspunkt: VK 7143005, Station 2386, Kreuzung Sachsenstraße (S200) auf Flurstück 567/3 Gemarkung Niederlichtenau

Endpunkt: VK 6943011, Station 2151, Ende Freizeitparkbereich auf Flurstück 538/7 Niederlichtenau

Länge:   235,00 m

Widmung als:   Gemeindestraße, Ortsstraße

Widmungsbeschränkung:   keine

Baulastträger:    Gemeinde Lichtenau

2. Verfügung / Absichtserklärung

Die unter 1. näher bezeichnete Straßenfläche wird nach §§ 3, 6 und 14 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit einer Länge von 235 m als Gemeindestraße, Ortsstraße umbenannt. Die teilweise Umwidmung/Umbenennung der Straße wird einen Tag nach der Veröffentlichung wirksam.

Die Baulastträgerschaft trägt die Gemeinde Lichtenau.

Die bestehende Gemeindeverbindungsstraße Ziegeleistraße (G03204) reduziert sich um 235m.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Die Verfügung kann während der Öffnungszeit der Gemeindeverwaltung Lichtenau im Bürgerservice, Auerswalder Hauptstraße 2, EG. eingesehen werden.

Die Offenlage ist im Amtsblatt Lichtenau ortsüblich sowie im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite

bekannt gemacht. Die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal einsehbar.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle- Gemeindeverwaltung Lichtenau, Bürgerservice, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, einzulegen.

Ihre Stellungnahme können Sie auch nach Nutzeranmeldung im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Internet direkt zu Niederschrift bringen.

Lichtenau, den            16.08.2021                                                                           

Andreas Graf

Bürgermeister

Kontaktperson

Bau- und Ordnungsverwaltung

FrauCornelia Franke

Tel. 03720880018

cornelia.franke@gemeinde-lichtenau.de

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Gemeinde Lichtenau

Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau

Telefon: +49 (0) 37208 800 10, E-Mail: post@gemeinde-lichtenau.de

2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Lichtenau
  • Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau
  • E-Mail: datenschutz@gemeinde-lichtenau.de

Anfragen können per E-Mail oder schriftlich per Post erfolgen.

3. Homepage der Gemeinde

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf das Internet-Angebot der Gemeinde und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Vor der Speicherung wird jeder Datensatz durch Veränderung der IP-Adresse anonymisiert.

Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:

- anonymisierte IP-Adresse,

- Datum und Uhrzeit,

- aufgerufene Seite / Name der abgerufenen Datei,

- übertragene Datenmenge,

- Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war.

Beim Aufruf einzelner Seiten werden so genannte temporäre Cookies zur technischen Diensteerbringung verwendet. Diese Session Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Techniken, wie zum Beispiel Java-Applets oder Active-X-Controls, die es ermöglichen, dass Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen, werden nicht eingesetzt.

4. Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene

    Daten.

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Lichtenau unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Stellen der Gemeinde Lichtenau.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

5. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Lichtenau als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Lichtenau einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Lichtenau übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Lichtenau oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

7. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

8. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

a. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

9. E-Mail-Sicherheit

Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.