Flächennutzungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Freital

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 05.12.2025
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 3. Juni 2021 die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des FNP erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, einschließlich aller Gemarkungen und Ortsteile der Stadt Freital. Der FNP stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen dar und berücksichtigt dabei die angestrebte städtebauliche Entwicklung sowie die absehbaren Bedürfnisse der Stadt.


Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wurde ein Vorentwurf des FNP sowie eine vorläufige Fassung des LP ausgearbeitet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 6. Juli 2023 gebilligt. Im Zeitraum vom 28. August bis 29. September 2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein. Sämtliche Hinweise wurden planerisch geprüft, bewertet und im Rahmen eines Abwägungsprozesses durch den Stadtrat berücksichtigt. Grundlage der Abwägung bildeten sowohl die Zielstellung der Genehmigungsfähigkeit des FNP-Entwurfs als auch die Sicherung künftiger Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Freital. Abhängig von den Ergebnissen des Abwägungsprozesses wurden Hinweise in die Planungsunterlagen eingearbeitet. Auf dieser Grundlage wurden der Entwurf des FNP mit Begründung sowie ein neu erstellter Umweltbericht gefertigt.


Der Stadtrat hat nun in seiner Sitzung am 25. September 2025 den Entwurf des FNP einschließlich Begründung und Anlagen, den Umweltbericht sowie die überarbeitete Fassung des LP (Stand: 4. Juni 2025) gebilligt. Zugleich wurde die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom

                                      27. Oktober bis einschließlich 5. Dezember 2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. In diesem Zeitraum liegen sämtliche Planungsunterlagen einschließlich Begründung, Umweltbericht, zugehörigen Anlagen sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen zur Einsichtnahme aus. Diese Unterlagen sind einsehbar:

  • im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital unter:
    buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite
  • auf der städtischen Internetseite unter: www.freital.de/stadt-bauleitplanung

Der Text dieser Bekanntmachung ist zudem unter

  • www.freital.de/Rathaus/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen

abrufbar.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch zu folgenden Zeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, dritte Etage eingesehen werden:


                   Montag und Freitag:              8:00 bis 12:00 Uhr
                   Dienstag und Donnerstag:   8:00 bis12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
                   Mittwoch:                                geschlossen


Während des genannten Zeitraums hat jedermann die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben – vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail an stadtplanung@freital.de. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt eingereicht werden.
Die nachfolgenden Arten umweltbezogener Informationen werden im Rahmen dieser Öffentlichkeitbeteiligung mit den Planungsunterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt:


Abgestimmte Fassung des Landschaftsplans mit Strategischer Umweltprüfung vom 4. Juni 2025

  • Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Landschaftsplan.

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

  • Dem Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Themen vor:

  • Fläche bzw. Flächenverbrauch
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gemäß Regionalplan
  • Denkmalschutz
  • Naturschutz mit den Schwerpunkten Kompensationsmaßnahmen, Biotopverbund und Biotopvernetzung, gesetzlich geschützte Biotope, Landschaftsplan, Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes
  • Forsthoheit
  • Immissionsschutz mit dem Schwerpunkt nach § 4 BlmSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Gewässerschutz mit den Schwerpunkten Überschwemmungsgebiete, Unterhaltung der Gewässer, Hochwasserschutzkonzept und Hochwasserschutzanlagen
  • Abfall, Boden und Altlasten sowie Altdeponien
  • Landwirtschaft und Agrarstruktur
  • Geologie
  • natürliche Radioaktivität
  • Bergbau mit den Schwerpunkten Bergbauberechtigung und Betriebe, Baubeschränkungsgebiet, Anpassung, Altbergbau, Hohlraumgebiete sowie Restlöcher
  • erneuerbare Energien, Klima und Klimawandel

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen kann nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB).


Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Freital, den 9. Oktober 2025


gez. Rumberg
Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Flügel

Tel.: 0351 6476264

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 23.04.2025

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragter

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte,

Maternistraße 17, 01067 Dresden,

Postfach: 110132, 01330 Dresden,

E-Mail-Adresse: post@sdtb.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

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