Verfahren Große Kreisstadt Freital Haushalt und Finanzen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.02.2025 bis 24.02.2025
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Foto: pixabay.de

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital in der Sitzung am 9. Januar 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 erfolgt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen in der Zeit vom 18. Februar 2025 bis 24. Februar 2025 (einschließlich Mittwoch dem 19. Februar 2025) im Rathaus Freital-Deuben, Dresdner Straße 212, Zimmer 207 in 01705 Freital öffentlich zur Einsicht durch jedermann ausliegt. Einwände gegen die Bestimmungen der Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden.

Zusätzlich kann die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haus­haltsjahr 2025 im vorgenannten Zeitraum über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.

gez. Rumberg
Oberbürgermeister

Wichtiger Hinweis:
Freitaler Bürgerinnen und Bürger hatten in der Zeit vom 9. Dezember 2025 bis 7. Januar 2025 über dieses Beteiligungsportal die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2025 abzugeben. Nunmehr erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025. Die Erhebung von Einwendungen sowie auch das Verfassen von Stellungnahmen im Bürgerbeteiligungsportal ist damit nicht mehr möglich. Die Auslegung der Haushaltsunterlagen hier im Bürgerbeteiligungsportal stellt ein zusätzliches Angebot zur Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen und damit zur Informationsbeschaffung dar.

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  • Haushaltssatzung und -plan 2025

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