Verfahren Große Kreisstadt Freital Haushalt und Finanzen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2024 bis 24.06.2024
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Foto: pixabay.de

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital in der Sitzung am 30.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 erfolgt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen in der Zeit vom 18.06.2024 bis 24.06.2024 (einschließlich Mittwoch dem 19.06.2024) im Rathaus Freital-Deuben, Dresdner Straße 212, Zimmer 207 in 01705 Freital öffentlich zur Einsicht durch jedermann ausliegt. Einwände gegen die Bestimmungen der Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden.

Zusätzlich kann die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haus­haltsjahr 2024 im vorgenannten Zeitraum über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.

gez. Rumberg
Oberbürgermeister

Wichtiger Hinweis:
Freitaler Bürger*innen hatten in der Zeit vom 24.04.2024 bis 16.05.2024 über dieses Beteiligungsportal die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2024 abzugeben. Nunmehr erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024. Die Erhebung von Einwendungen sowie auch das Verfassen von Stellungnahmen im Bürgerbeteiligungsportal ist damit nicht mehr möglich. Die Auslegung der Haushaltsunterlagen hier im Bürgerbeteiligungsportal stellt ein zusätzliches Angebot zur Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen und damit zur Informationsbeschaffung dar.

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  • Haushaltssatzung und -plan 2024

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