Raumordnungs-/Bauleitplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplan der Stadt Freital

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 19.01.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Stadt Freital

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 30. November 2023 wird öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen beinhalten einen Textteil mit Konfliktanalyse und Maßnahmenkonzept sowie umfangreiche Anlagen mit Kartendarstellungen zur Lärmbelastung und dem Maßnahmenkatalog.

Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung Freital die Kartierung weiterer Hauptverkehrsstraßen veranlasst (siehe Abbildung).

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom

                                                  18. Dezember 2023 bis zum 19. Januar 2024

im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, dritte Etage, Raum 307 zu folgenden Sprechzeiten:

Mo. und Fr.      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Di. und Do.      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                        14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mi.                   geschlossen

Gleichzeitig sind die Bekanntmachung und der Planentwurf im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite sowie unter www.freital.de/stadt-bauleitplanung einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus vom 27. bis 29. Dezember 2023 geschlossen ist, so dass der Auslegungszeitraum verlängert wurde. Die Bekanntmachung und der Entwurf des Lärmaktionsplanes werden auf der Homepage der Stadt Freital wie auch im Beteiligungsportal des Landes Sachsen veröffentlicht und stehen im gesamten Auslegungszeitraum zur Verfügung.

Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Planentwurfes.

Stand der Lärmaktionsplanung der vierten Umsetzungsstufe

Auf der Grundlage der EG-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die landeszentrale Lärmkartierung vom LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) im Jahr 2022 durchgeführt.

Die Lärmkartierung bezieht sich auf das kartierungspfIichtige Straßennetz, das heißt auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr. In der Stadt Freital betrifft das die Bundesautobahn A 17, die Staatsstraßen S 194 Dresdner Straße/Tharandter Straße und S 36 Wilsdruffer Straße/ Kesselsdorfer Straße/Poisentalstraße sowie Abschnitte der Hautverkehrsstraßen Carl-Thieme-Straße, Lutherstraße, Hüttenstraße und Coschützer Straße. Darüber hinaus wurde von der Stadtverwaltung die Kartierung weiterer Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen, u. a. die Burgker Straße, beauftragt.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind unter dem Link www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm einsehbar. Die Auswertung der Kartierungsergebnisse macht deutlich, dass für die Anwohner der kartierten Hauptverkehrsstraßen eine zum Teil starke Beeinträchtigung durch Verkehrslärm vorliegt. Entsprechend der Rechtslage nach BImSchG ist daraus die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung abzuleiten.

Die grundsätzliche Zielstellung der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung beziehungsweise Minderung von Umgebungslärm sowie die Verhinderung lärmbedingter gesundheitsschädlicher Auswirkungen. Durch nachhaltige Lärmminderung ist die Lebensqualität der Bewohner zu sichern beziehungsweise zu erhöhen. Auf Basis einer Konfliktanalyse der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsorganisation sowie einer Auswertung der Kartierungsergebnisse wurden kurz-, mittel- und langfristige Strategien zur Lärmvermeidung und Lärmminderung entwickelt. Das Ergebnis der Fachplanung ist ein Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Angaben zu Wirkungen und Prioritäten der Maßnahmen.

 

Freital, 30. November 2023

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

A. Richter

Sachgebietsleiterin Bauleitplanung / Stadtentwicklung

 

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132

01330 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan
  • Anlagen zum Lärmaktionsplan

Informationen

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