Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Erneute Beteiligung

Bebauungsplan „Stadtzentrum - Areal Sächsischer Wolf“ der Stadt Freital

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2022 bis 13.05.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes „Stadtzentrum - Areal Sächsischer Wolf“ der Stadt Freital

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat am 17. März 2022 in öffentlicher Sitzung die eingereichten Stellungnahmen zum Planentwurf vom 24. Februar 2021 abgewogen. Der daraus resultierende überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Stadtzentrum – Areal Sächsischer Wolf“, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung wurde in dieser Sitzung ebenfalls gebilligt. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfordern die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes eine erneute Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Aus diesem Grund wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Planentwurf (Planungsstand März 2022) beschlossen.

Das ca. 22.360 m2 große Plangebiet umfasst die Flurstücke 298/1, 299/10, 299/11, 313/2, 313/4, 318/2, 318/3, 318/4, 317/1 sowie 317/2 der Gemarkung Deuben.

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Dresdner Straße, Leßkestraße und TTH-Technikhandel GmbH Dresden,
  • im Süden durch die Poisentalstraße und die Vereinigte Weißeritz,
  • im Westen durch die Dresdner Straße,
  • im Osten durch die Vereinigte Weißeritz und das Umspannwerk der Enso Netz GmbH.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen, einschließlich Begründung und der vorliegenden umweltrelevanten Informationen bzw. Gutachten, findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                                         vom 11. April bis einschließlich 13. Mai 2022

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 306 zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                 geschlossen

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB) sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (Gutachten) liegen vor:

  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / BauGB, Schulz UmweltPlanung, Pirna, vom 24. Februar 2021
  • Schadstoffuntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, vom 20. Januar 2020 und Ergänzung vom 09. November 2020
  • Baugrunduntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, vom 29. Januar 2020
  • Radiologische Erkundung, IAF – Radioökologie GmbH, Radeberg, vom 11. September 2018
  • Ergebnisse der radiologischen Erkundung für das Bauvorhaben Neubau EKT „Sächsischer Wolf“, Dresdner Straße / Ecke Poisentalstraße vom 24. Juli 2020
  • Stellungnahme zur Weiterführung der radiologischen Erkundung für das Bauvorhaben Neubau EKT „Sächsischer Wolf“, Dresdner Straße / Ecke Poisentalstraße vom 06. November 2020
  • Artenschutzrechtliche Prüfung, Landschaftsökologie Moritz, Kreischa, vom 09. Juli 2018
  • Leitungsplan, WERKplan GmbH, Freital
  • Schallimmissionsprognose Akustik * Bureau * Dresden - Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, vom 19. Januar 2021

Folgende drei Gutachten wurden neu erstellt:

  • Schalltechnische Untersuchung ABD 43048-03/22 Geräuschkontingentierung sowie Lärmvorsorge gemäß 16. BlmSchV für die geplante Erschließungsstraße, vom 06. Januar 2022
  • Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsnutzungen, vom 04. Januar 2022
  • Wasserrechtliches Gutachten, Simulation Hochwasserabfluss 2002 im Ist- und Planzustand (2021), vom 07.Dezember 2021

Neben dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt (28. Juli 2021)

Schutzgut Fläche: Hinweise zu mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasteten Flächen
Schutzgut Mensch: Hinweise und Forderungen zum Lärmschutz.
Schutzgut Wasser: Hinweise und Forderungen zum Gewässerschutz, Bauen im Überschwemmungsgebiet, Hinweise zur Gewässerunterhaltung, Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Grundwasser
Schutzgut Boden: Hinweise zu natürlicher Radioaktivität und unterirdischen Hohlräumen. Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Altlasten.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt: Hinweis, dass artenschutzrechtliches Gutachten Bestandteil der Satzung wird.

  • Landesdirektion Sachsen (7.Juli 2021)

Schutzgut Wasser: Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Schutzgut Boden: Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge (9. Juli 2021)

Schutzgut Wasser: Hinweise und Forderungen zum Hochwasserschutz, Bauen im  Überschwemmungsgebiet, Hinweise zur Gewässerunterhaltung
Schutzgut Boden: Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (22. Juli 2021)

Schutzgut Boden: Hinweise zu natürlicher Radioaktivität, radioaktiv kontaminierten Material und unterirdischen Hohlräumen. Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Altlasten.

  • Landesamt für Archäologie (23. Juni 2021)

Schutzgut Boden: Hinweise zu eventuellen Bodenfunden

  • Landestalsperrenverwaltung Sachsen (29. Juli 2021)

Schutzgut Wasser: Hinweise und Forderungen zum Hochwasserschutz, Bauen im Überschwemmungsgebiet, Hinweise zur Gewässerunterhaltung. Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Grundwasser

  • Sächsisches Oberbergamt (03. August 2021)

Schutzgut Boden: Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen und Altbergbau

  • Wasserversorgung Weißeritzgruppe (30. Juni 2021)

Schutzgut Wasser: Hinweise zum Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz und zur saisonalen Nutzung von Trinkwasser

  • Technische Werke Freital GmbH (9. Juli 2021)

Schutzgut Wasser: Hinweise zum Anschluss an öffentlichen Schmutzwasserkanal und zur Versickerung von Regenwasser, Leitungsverlegung

 

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 01705 Freital, 3. Etage, Zimmer 306, vorzubringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen.

Es gilt folgende Regelung:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, erfolgt die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt (Tel.: 0351 6476-262, E-Mail: stadtplanung@freital.de).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen kann nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.

 

Freital, 18. März 2022

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Tel.:  0351 6476-262

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

 

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

 

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

 

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

 

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

 

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

 

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

 

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

 

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte         
Postfach 12 00 16

01001 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

 

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

 

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

 

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

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Informationen

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