Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital in der Sitzung am 06.01.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 erfolgt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen in der Zeit vom 19.02.2022 bis 25.02.2022 (einschließlich Mittwoch dem 23.02.2022) im Rathaus Freital-Deuben, Dresdner Straße 212, Zimmer 207 in 01705 Freital öffentlich zur Einsicht durch jedermann ausliegt. Einwände gegen die Bestimmungen der Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden. Aufgrund der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ist zur Einsichtnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0351 6476-560, E-Mail: finanzverwaltung@freital.de)
Zusätzlich kann die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2022 im vorgenannten Zeitraum auch hier über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.
gez. Rumberg Oberbürgermeister
Wichtiger Hinweis: Freitaler Bürgerinnen und Bürger hatten in der Zeit vom 13.12.2021 bis 03.01.2022 auch über dieses Beteiligungsportal die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2022 abzugeben. Nunmehr erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022. Die Erhebung von Einwendungen sowie auch das Verfassen von Stellungnahmen im Bürgerbeteiligungsportal ist damit nicht mehr möglich. Die Auslegung der Haushaltsunterlagen hier im Bürgerbeteiligungsportal stellt ein zusätzliches Angebot zur Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen und damit zur Informationsbeschaffung dar.