Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit vom 13.12.2021 bis 21.12.2021 zu den üblichen Öffnungszeiten (einschließlich Mittwoch, 15.12.2021) im Rathaus Freital-Deuben, Dresdner Str. 212, Zimmer 207 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ist zur Einsichtnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0351 6476-560, E-Mail: finanzverwaltung@freital.de).
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Großen Kreisstadt Freital und alle im Freitaler Stadtgebiet Abgabepflichtigen können bis zum Ablauf des 03.01.2022 Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital in öffentlicher Sitzung.
Zusätzlich kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2022 im vorgenannten Zeitraum hier über das Beteiligungsportal eingesehen werden. Die Veröffentlichung der Haushaltsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal stellt damit ein zusätzliches Angebot zur Einsichtnahme in die umfangreichen Dokumente der Haushaltsplanung dar und dient der Informationsbeschaffung. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 können sowohl schriftlich oder persönlich im Rathaus Freital-Deuben, als auch digital in Form entsprechender Bemerkungen hier im Beteiligungsportal eingereicht werden.
gez. Rumberg Oberbürgermeister