Verfahren Gemeinde Eppendorf Haushalt und Finanzen

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025/2026 samt Anlagen der Gemeinde Eppendorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2025 bis 15.05.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 kann vom 24. April 2025 bis einschließlich 6. Mai 2025 öffentlich eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt elektronisch über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten im Rathaus Eppendorf, Kämmerei, Zimmer 3, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf auf die Publikation zurückzugreifen.

Einwohner und Abgabenpflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SächsGemO bis einschließlich 15. Mai 2025 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen sind zu richten an:

  • schriftlich an die Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf,
  • E-Mail: kaemmerer@gemeinde-eppendorf.de oder
  • zur Niederschrift im Rathaus
  • unter "Ihre Stellungnahme" im Beteiligungsportal

Eppendorf, 15. April 2025

Axel Röthling
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Eppendorf

Kämmerei

Großwaltersdorfer Straße 8

kaemmerer@gemeinde-eppendorf.de

Datenschutzerklärung

Information bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025/2026 der Gemeinde Eppendorf

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, E-Mail: info@gemeinde-eppendorf.de, Telefon: 037293 78-0.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf; E-Mail: datenschutz@gemeinde-eppendorf.de; Telefon: 037293 78-0.

Wir verarbeiten Ihre Daten im Zusammenhang mit der von Ihnen vorgetragenen Einwendung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025/2026.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind § 76 Absatz 1 Sätze 4 und 5 SächsGemO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lt. c) Datenschutz-Grundverordnung und § 3 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportals.

Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten haben die jeweiligen am Haushaltssatzungsverfahren beteiligten Stellen innerhalb der Gemeindeverwaltung Eppendorf, sowie der Gemeinderat Eppendorf, der über Ihren Einwand in öffentlicher Sitzung beschließt. Ihre Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht und Informationspflichten im Haushaltssatzungsverfahren verarbeitet.

Wir werden Ihre Daten so lange speichern, wie es für die Erfüllung der gesetzlichen und sonstigen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für diese Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden sie gelöscht, es sie denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken notwendig:

  • Erfüllung gesetzlicher, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten,
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften und
  • aufgrund der Anbietungspflicht nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen.

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Recht zu:

  • das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 DSGVO;
  • liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen gemäß Artikel 17, 18 und 21 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Devrienstraße 5, 01067 Dresden, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sie sind verpflichtet, ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 76 Absatz 1 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung. Die Gemeinde Eppendorf benötigt Ihre Daten, um den Einwand prüfen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Einwand nicht bearbeitet werden.

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