Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppendorf, Vorentwurf Stand 09/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf hat in der Sitzung vom 19.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Eppendorf beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht erstellt.
Zur sinnvollen Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, entschied sich die Gemeinde dazu, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), Eignungsflächen für die Errichtung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Beim Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) wird dabei der Anspruch verflogt, dass auch nur Eignungsflächen ausgewiesen werden, welche sich vorrangig zu Nutzung als PVFFA eignen. Um dies sicherzustellen, wurde eine Potentialflächenanalyse durchgeführt, wobei Kriterien wie z.B. Naturschutz, Nähe zu Siedlungsgebieten und Bodenqualität in die Bewertung eingeflossen sind. Die Potentialflächenanalyse untersuchte dabei das komplette Gemeindegebiet.
Durch die zweite Änderung des Flächennutzungsplans ordnet die Gemeinde Eppendorf ihr Gemeindegebiet und stellt fest, dass es im Gemeindegebiet geeignete Flächen zur Errichtung von PVFFA gibt. Dabei entsteht durch die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan jedoch noch kein Baurecht. Für die Umsetzung der Vorhaben muss vorher noch das verbindliche Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) durchgeführt, sowie eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Landkreis Mittelsachsen eingeholt werden.
Nach der zweiten Änderung sollen im Flächennutzungsplan zwei Flächen zur Nutzung als Agri-PV, vier Flächen zur Nutzung als PVFFA im klassischen Sinne und eine Fläche zur Nutzung als Biomethan-anlage dargestellt werden. Die Lage der Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. Um den Umweltschutz zu würdigen, werden darüber hinaus Heckenstrukturen, Feldgehölze und gewässerbegleitendes Gehölz festgesetzt. Diese wurden in Ihrer Lage so gewählt, dass damit der Biotopverbund im westlichen Bereich von Eppendorf erhalten bleibt. Weiterhin sollen die Biotope Hochstaudenflur nährstoffreicher & frischer Standorte, Lesesteinhaufen und Standgewässer, welche von den nachgeordneten Planungen (Bauleitplanverfahren) berührt werden könnten, erhalten bleiben.
Der Vorentwurf der zweiten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppendorf mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 09/2024) liegt in der Zeit vom 04.11.2024 bis 06.12.2024 in der Gemeindeverwaltung Eppendorf, Bauamt, Großwaltersdorfer Straße 8, in 09575 Eppendorf während der Dienststunden Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Eppendorf, Bauamt, Großwaltersdorfer Straße 8 in 09575 Eppendorf abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eppendorf, den 14.10.2024
Axel Röthling, Bürgermeister
Gemeinde Eppendorf Großwaltersdorfer Straße 8 09575 Eppendorf