Verfahren Gemeinde Eppendorf Justiz, Inneres und Sicherheit

Auslegung der Schöffenliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 der Gemeinde Eppendorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.05.2023 bis 21.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. April 2023 die Schöffenliste der Gemeinde Eppendorf für den Amtsgerichtsbezirk Freiberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgestellt. Die Schöffenliste wird zu jedermanns Einsicht ausgelegt; Beginn und Ende der Auslegungsfrist:

8. Mai 2023 bis einschließlich 14. Mai 2023.

Die öffentliche Auslegung erfolgt elektronisch über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten im Rathaus Eppendorf, Meldestelle, Zimmer 1, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf auf die Schöffenliste zurückzugreifen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist (21. Mai 2023)

  • bei der Gemeinde Eppendorf schriftlich oder zur Niederschrift,
  • bei dem Amtsgericht Freiberg, Heinrich-Heine-Straße 15, 09599 Freiberg schriftlich oder zu Protokoll

Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden dürften oder nicht aufgenommen werden sollen (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes).

Auf die Möglichkeit des Einspruchs wird ausdrücklich hingewiesen.

Axel Röthling
Bürgermeister

Fazit

Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Kontaktperson

Gemeinde Eppendorf

Meldestelle

Großwaltersdorfer Straße 8

meldestelle@gemeinde-eppendorf.de

037293 / 78-117

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Verarbeitung von Einsprüchen gegen vorgeschlagene Bewerber in der Schöffenliste der Gemeinde Eppendorf für die Schöffenwahl 2023 im Beteiligungsportal https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/eppendorf/startseite

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, E-Mail: info@gemeinde-eppendorf.de, Telefon: 037293 78-0.

3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf; E-Mail: datenschutz@gemeinde-eppendorf.de; Telefon: 037293 78-0.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten im Zusammenhang mit dem von Ihnen vorgetragenen Einspruch zur Aufstellung der Schöffenliste der Gemeinde Eppendorf für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind § 36 Absätze 2 und 3 und § 37 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lt. e) Datenschutz-Grundverordnung und § 3 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportals.

5. Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden ausschließlich für die Schöffenwahl 2023 sowie für die Amtsperiode 2024 bis 2028 verarbeitet.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten haben die an der Aufstellung der Schöffenliste beteiligten Stellen innerhalb der Gemeinde Eppendorf. Ihre Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht und Informationspflichten im Aufstellungsverfahren verarbeitet.

Außerhalb der Gemeinde Eppendorf werden Ihre Daten dem zuständigen Richter beim Amtsgericht Freiberg, für den Beschluss über Ihren Einspruch durch einen unabhängigen Wahlausschuss, weitergegeben.

7. Speicherung von Daten

Wir werden Ihre Daten so lange speichern, wie es für die Erfüllung der gesetzlichen und sonstigen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für diese Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden sie gelöscht, es sie denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken notwendig:

  • Erfüllung gesetzlicher, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten,
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften und
  • aufgrund der Anbietungspflicht nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Recht zu:

  • das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 DSGVO;
  • liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen gemäß Artikel 17, 18 und 21 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Devrienstraße 5, 01067 Dresden, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind verpflichtet, ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 37 Gerichtsverfassungsgesetz. Ihre Daten sind erforderlich, um Ihren Einspruch prüfen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Einspruch nicht bearbeitet werden.

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von der für die Verarbeitung zuständigen Stelle im Rathaus Eppendorf oder der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

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