Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 31.08.2026 bis 02.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elsterheide

Bebauungsplan „Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Elsterheide hat in seiner Sitzung am 25.08.2026 den Entwurf des Bebauungs-plans "Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See" in der Fassung vom 7. August 2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließ-lich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 434 und 435 sowie Teile des Stra-ßenflurstücks 316/11 in der Flur 1 der Gemarkung Geierswalde.

Der Entwurf des Bebauungsplans "Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See" in der Fassung vom 7. August 2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Ge-meinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Mo-nats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026

auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide
https://www.elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungs-plans "Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See" in der Gemeindeverwaltung Elsterhei-de, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Zimmer 1.3. während folgender Zeiten:

Montag     von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag    von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag    von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag        von 08.00 bis 11.30 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans "Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See" abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an eger@elsterheide oder gemeinde@elsterheide.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elster-heide, OT Bergen, im Zimmer 1.3. vorgebracht werden. 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht-mäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-    Umweltbericht zum Bebauungsplan "Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See" 
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen ein-schließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Flä-che, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung: Mit dem B-Plan ist eine dauerhafte Inanspruchnahme von Waldflächen und die Beeinträchtigung von besonderen Werten und Funktionen des Naturhaus-haltes verbunden. Es verbleibt ein naturschutzfachliches Kompensationsdefizit. Aufgrund der Waldumwandlung im Plangebiet wird aus forstrechtlichen Gründen eine externe Maßnahme zur Erstaufforstung bei Kamenz in der Gemarkung Biehla (Flst. 1398/3) zugeordnet. Diese Maßnahme wertet gleichzeitig Biotope und Funktionen des Naturhaushaltes auf und wird daher auch für die naturschutzfachliche Kompensation angerechnet. Die Eingriffe in Natur und Land-schaft können dadurch vollständig kompensiert werden.

-    Geotechnische Stellungnahme zum B-Plan Koschendamm Teilbereich 1, Ingenieurbüro für Geotechnik Dr.-Ing. Friedrich, 01.09.2021
Der Geltungsbereich des B-Plans „Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See“ ist Bestandteil des Untersuchungsraumes der Geotechnischen Stellungnahme zu dem in Auf-stellung befindlichen B-Plan „Koschendamm Teilbereich 1 am Geierswalder See“.
Die Geotechnische Stellungnahme trifft Aussagen zum Baugrund (u.a. Standsicherheit, Trag-fähigkeit) und hydrogeologischen Verhältnissen (Versickerungsfähigkeit).

-    Schalltechnisches Gutachten zum B-Plan Koschendamm Teilbereich 1, IDU IT+Umwelt GmbH, 05.05.2023
Der Geltungsbereich des B-Plans „Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See“ ist Bestandteil des Untersuchungsraumes des Schalltechnischen Gutachtens zu dem in Auf-stellung befindlichen B-Plan „Koschendamm Teilbereich 1 am Geierswalder See“.
Das Schalltechnische Gutachten untersucht die Schalleinwirkungen der geplanten Parkplatz-nutzung auf die geplante schutzbedürftige Nutzung der Ferienhausgebiete und trifft Empfehlun-gen zur Vermeidung von Lärmkonflikten.

-    Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan Koschendamm Teilbereich 1, Naturschutzinstitut AG Dresden e.V., 15.02.2022
Der Geltungsbereich des B-Plans „Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See“ ist Bestandteil des Untersuchungsraumes des Artenschutzfachbeitrages zu dem in Aufstellung befindlichen B-Plan „Koschendamm Teilbereich 1 am Geierswalder See“.
Auf Grundlage der darin enthaltenen Arterfassungen wurden im B-Plan „Parkplatz auf dem Ko-schendamm am Geierswalder See“ Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Ver-botstatbestände für Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und europäische Vogelarten getroffen. Dadurch wird das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgeschlossen.

-    Antrag auf Erteilung der Waldumwandlungserklärung nach § 9 SächsWaldG zum Bebauungs-plan „Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See“, Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG, 27.05.2026
Durch die Aufstellung des B-Plans „Parkplatz auf dem Koschendamm am Geierswalder See“ kommt es zum Verlust von insgesamt ca. 0,94 h Wald. Dafür ist die Waldumwandlung erforder-lich. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird daher der Antrag auf Erteilung der Waldum-wandlungserklärung nach § 9 SächsWaldG gestellt. Der Waldverlust wird vollständig ausgegli-chen durch die Neuanlage von insg. 1,5 ha naturnahmen Laubmischwald in der Stadt Kamenz auf dem Flurstück 1398/3 der Gemarkung Biehla.

-    Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Koschendamm, Teilbereich 1 am Geierswalder See“ (i.d.F. vom 22.10.2021) zu folgenden Themen:
-    Immissionsschutz 
-    Gewässerschutz
-    Niederschlagsversickerung
-    Waldflächen
-    Bodenschutz
-    Archäologie
-    Artenschutz
-    Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
-    Erholungsnutzung
-    Verkehrsbelastung
-    Geologie, Hydrogeologie
-    Radonschutz
-    Bodenmechanische Hinweise


Antje Gasterstädt
Bürgermeisterin
 

Kontakt

Heidrun Eger

Bauamt Gemeinde Elsterheide

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