Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

1. Änderung B-Plan Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 29.05.2026 bis 29.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II Sabrodt, in der Fassung vom Mai 2026 gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der Sitzung am 21.04.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II Sabrodt“ in Anwendung von § 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren zu ändern. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Die Änderung betrifft die textliche Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung. Die Art der baulichen Nutzung lässt bislang keine Batteriespeicheranlagen mit Umrichtercontainern und Nebenanlagen zu. Der Bau von Batteriespeicheranlagen mit Umrichtercontainern und Nebenanlagen soll durch die textlichen Änderungen ermöglicht werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der textlichen Änderung zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II Sabrodt “,der Gemeinde Elsterheide (Stand: Mai 2026), bestehend aus textlicher Festsetzung und Begründung, während der Veröffentlichungsfrist

vom 29.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026

im Internet - auf der Homepage Gemeinde Elsterheide unter

https://elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen/

und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 02979 Elsterheide, OT Bergen,

Sekretariat - Zimmer 1.3 -

während folgender Dienstzeiten:

Montag              08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag               08.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den

Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO).

Antje Gasterstädt

Bürgermeisterin

Kontakt

Heidrun Eger

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