Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Frühzeitige Beteiligung

Schwimmsteganlage mit Bootshäusern auf dem Geierswalder See

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 12.05.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Schwimmsteganlage mit Bootshäusern auf dem
Geierswalder See“


Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der öffentlichen Sitzung am 24.06.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwimmsteganlage mit Bootshäusern auf dem Geierswalder See“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwimmsteganlage mit Bootshäusern auf dem Geierswalder See“ befindet sich südwestlich der Ortslage Geierswalde und umfasst die Wasserfläche im Anschluss an den südlichen Uferbereich. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 216/66 in der Flur 1 der Gemarkung Geierswalde.
Die Steganlage soll das touristische Konzept von Gastronomie und Hotelbetrieb ergänzen und der Nachfrage nach Bootsanlegemöglichkeiten gerecht werden.

In der Sitzung vom 31.03.2026 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwimmsteganlage mit Bootshäusern auf dem Geierswalder See“ in der Fassung vom 16.03.2026 durch den Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide gebilligt.
Dieser wird einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 13. April 2026 bis einschließlich 12. Mai 2026

auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide
https://www.elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Zimmer 1.3. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-    Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwimmsteganlage mit Bootshäusern auf dem Geierswalder See“
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
-    Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, 12.03.2026: Gutachten ABD 44281-01/26 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwimmsteganlage mit Bootshäusern“ auf dem Geierswalder See
Das schalltechnische Gutachten behandelt:
•    die Überprüfung auf TA-Lärm-Verträglichkeit;
•    die Beschreibung der wesentlichen Geräuschemittenten;
•    die Ermittlung des Beurteilungspegels an den Fassaden der Bootshäuser;
•    die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels an den Bootshäusern;
•    den Schallschutznachweis für die Außenbauteile der Bootshäuser;
•    Vorschlage zur Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.


Elsterheide, den 01.04.2026

gez.
Antje Gasterstädt
Bürgermeisterin

Anlage: Übersichtsplan 


 
 

Kontakt

Heidrun Eger

Bauamt 

03571/4801-31

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