Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Erneute Beteiligung

3. Änderung B-Plan "Geierswalder See - Südböschung"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.10.2025 bis 05.11.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 4a Absatz 3 und 3 Abs. 2 BauGB am 2. Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Geierswalder See - Südböschung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.08.2025 den 2. Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes, in der Fassung 25.07.2025, und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der 2. Planentwurf (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) liegt

vom 06.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025

in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Zimmer 1.3 während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus:

Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                        08.00 bis 11.30 Uhr

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, in den Bebauungsplanentwurf einzusehen.

Außerdem sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen einsehbar:

- Lärmimmissionen, Menschen

- Geologie, Bodenmechanik, Bodenschutz

- Naturschutz, Artenschutz, insbesondere Pflanzen, Tiere und deren Biotope

- Wasserhaushalt, insbesondere Grundwasserwiederanstieg,

  Überschwemmungsgefährdung, Niederschlagswasserversickerung

- natürliche Radioaktivität, Strahlen- bzw. Radonschutz

- Luft/Klima,

enthalten in den Unterlagen:

  • Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan)
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Fachgutachten zum Biotop- und Artenschutz
  • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern

Die Unterlagen sind auch über das Zentrale Landesportal Sachsen Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

Das Plangebiet liegt am Südufer des Geierswalder Sees, südwestlich der Ortslage Geierswalde und betrifft Flächen nördlich und südlich der Straße „Am Wassersportzentrum“ und westlich der Straße „Zum Leuchtturm“ sowie des erweiterten Bereiches des Straßenknotens Kreisstraße K 9211 - „Am Wassersportzentrum“ - „Zum Leuchtturm“.

Das Plangebiet betrifft den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Geierswalder See – Südböschung“ sowie dessen ebenfalls rechtskräftige 1. und 2. Änderung. Zum geringeren Teil sind bisher unbeplante Flächen zwischen Ufer und Straße „Zum Leuchtturm“ von der Planung betroffen.

Jedermann kann während der oben angeführten Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide nur zu den gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung 08.04.2022 geänderten Inhalten vorbringen.

Die Änderungen gegenüber dem Entwurf aus 2022 sind in den Planteilen textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung und Umweltbericht grau unterlegt.

Überarbeitet und damit geändert wurden insbesondere

  • die Einordnung der Planung in Bezug auf die mittlerweile rechtskräftige 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien
  • der Umgang mit Niederschlagswasser
  • die Auseinandersetzung mit dem Thema Hochwasserschutz

In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • die Festsetzungen von Emissionskontingenten (LEK) für die Sondergebiete SO 1 bis SO 6
  • in den SO 1, SO 2 und SO 5 mittels weiterer Unterteilungen in die Teilgebiete SO 1-1 bis SO 1-5, SO 2-1 bis SO 2-3 und SO 5-1 bis SO 5-7.

Weiterhin erfolgten auf den Stellungnahmen zum Entwurf aus 2022 beruhende redaktionelle Anpassungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte können müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

gez. Gasterstädt

Bürgermeisterin

Kontakt

Heidrun Eger

03571/480131

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