Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See" mit Stand vom 16.06.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll im Ortsteil Geierswalde eine Strandgestaltung bestehend aus Wegen, sanitären Einrichtungen und Aufenthaltsräumen bauplanungsrechtlich gesichert werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See" in der Fassung vom 16.06.2025 erfolgt durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen – Zimmer 1.3
vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
während folgender Dienstzeiten:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.
Die auszulegenden Unterlagen des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan "Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See" sind außerdem auf dem Zentralen Landesportal Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.
Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:
Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.
Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See" können bis einschließlich 05.09.2025 schriftlich, per E-Mail an gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Elsterheide abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Frau Heidrun Eger E-Mail: gemeinde@elsterheide.de