Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes des
Bebauungsplanes Sportplatzweg OT Klein Partwitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Sportplatzweg OT Klein Partwitz in der Fassung vom 02.06.2025 gebilligt und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 28/25).
Der oben genannte Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltinformationen liegen
vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.
Die Unterlagen sind zusätzlich innerhalb der gleichen Frist über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,4 ha und befindet sich im Ortsteil Klein Partwitz, östlich des Sportplatzweges. Es umfasst die Flurstücke 189/2, 189/3 und 189/4 der Gemarkung Klein Partwitz, Flur 1.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Gasterstädt
Bürgermeisterin
Heidrun Eger
Bauamt Gemeinde Elsterheide
03571/4801-31