Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Beschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohngebäude am Lesweg, OT Geierswalde"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.01.2019 bis 24.01.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude am Lesweg, OT Geierswalde“

 

Die Gemeinde Elsterheide gibt hiermit bekannt, dass die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude am Lesweg, OT Geierswalde“, in der Fassung vom 19.06.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 06.11.2018 vom Gemeinderat Elsterheide in öffentlicher Sitzung am 18.12.2018 beschlossen wurde. Bestandteile der Satzung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe unten stehende Dateien).

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohngebäude am Lesweg, OT Geierswalde“ tritt am 25.01.2019, dem Tag dieser Bekanntmachung im Amtsblatt „Elsterheider Info“, Nr. 198, in Kraft.

Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Zimmer 0.8, im OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide während der Sprechzeiten bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der bebauten Ortslage von Geierswalde, östlich des Lesweges und nordöstlich des ehemaligen Schweinestalles.

 

Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:

Unbeachtlich werden eine nach

- § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

sowie eine

- unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes

und nach

- § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird auch gemäß § 44 Absatz 5 BauGB

- auf die Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie

- auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der diesbezügliche Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

gez. Koark

Bürgermeister

Kontakt

Heidrun Eger

Bauamt Gemeinde Elsterheide

Am Anger 36

02979 Elsterheide

Tel.: 03571/4801-31

E-Mail: eger@elsterheide.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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