Bebauungsplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnen am Gelbchenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.09.2023 bis 26.10.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 04.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plans) Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ vom 30.08.2023 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von 5 Wochen beschlossen.

Mit der Aufstellung des B-Plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Nordwesten des Stadtgebiets von Eilenburg geschaffen werden. Das wesentliche Ziel dieser Planung ist die städtebauliche Neuordnung eines ca. 0,6 ha großen Allgemeinen Wohngebiets in Form einer Einfamilien-hausbebauung.

Die naturschutzfachlichen Belange werden im Rahmen des ergänzend erstellten Umweltberichts beachtet. Zusätzliche Gutachten zur Einschätzung des Artenschutzes, der Bodenbeschaffenheit und Regenwasserentsorgung sowie zum Lärmschutz flossen in den Bebauungsplan mit ein.

Der Geltungsbereich des o.g. B-Plans setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen und ist aus nachstehenden Lageplänen ersichtlich. Geltungsbereich 1 beinhaltet das konkrete Plangebiet mit den Festsetzungen des zukünftigen Wohngebiets; Geltungsbereich 2 umfasst den Bereich, in dem ein Teil der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren sind.

Der Entwurf des B-Plans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ vom 30.08.2023 wird mit dem Entwurf der Begründung vom 30.08.2023 und dem Entwurf des Umweltberichts nach § 2a BauGB vom 18.08.2023 sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom

21.09. bis 26.10.2023

in der Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro (Erdgeschoss), während der nachfolgend genannten Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch, Freitag                      9.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag                       9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag                                             9.00 bis 12.00 Uhr

Außerdem sind die ausliegenden Unterlagen im Internet auf der Website http://www.eilenburg.de und auf dem Landesportal http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, von Gutachten und der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Information / Stellungnahme

Umweltbezogene Themen / Kernpunkte der Bearbeitung

ausgelegte Unterlagen

 

Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Stellungnahme Geräusch

Umweltbelang Mensch:

Betrachtung von Auswirkungen der Geräuschimmis-sionen durch die Bundesstraße B 107 auf den räumlichen Geltungsbereich.

Lücking & Härtel GmbH (18.08.2023): Grünordnungsplan

Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft:

Betrachtung der naturschutzrechtliche Eingriffsre-gulierung

Lücking & Härtel GmbH (18.08.2023): Umweltbericht

Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes:

Umweltbelang Tiere und Pflanzen:

Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Umweltbelang Fläche und Boden:

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich.

Umweltbelang Wasser:

Betrachtung zur Oberflächenentwässerung.

Umweltbelang Luft und Klima:

Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse.

Umweltbelang Landschaft:

Auswirkungen auf das Landschaftserleben/Einbindung in die freie Landschaft.

Umweltbelang Mensch:

Beeinträchtigung durch Verkehrslärm der B 107.

Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter:

Umgang mit baubedingten Bodenfunden.

Wechselwirkungen:

Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange.

Umweltbelangübergreifend:

Betrachtung von Planalternativen, Darlegung der Berücksichtigung der für die Planung zutreffenden Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Plänen.

Terra Typica – Hartleb & Hartleb GbR (01.07.2023):

Artenschutzfachliches Gutachten

Umweltbelang Tiere und Pflanzen:

Prüfung und Darlegung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG, Betroffenheit prü-fungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten durch bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen des Vor-habens, Darlegung erforderlicher Vermeidungsmaß-nahmen und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.

Büro für Geotechnik P. Neundorf GmbH:

Geotechnischer Bericht (04.08.2023),

Nachtrag zum Geotechnischen Bericht (09.08.2023)

Umweltbelang Wasser:

Oberflächenentwässerung / Baugrunduntersuchungen

abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen

 

Landratsamt Nordsachsen, Schreiben vom 01.06.2023

Umweltbelang Tiere und Pflanzen:

Beachtung Eingriffsregelung, Artenschutz

Umweltbelang Boden:

Hinweis hinsichtlich wasserdurchlässiger Beläge

Umweltbelang Wasser:

Hinweis hinsichtlich wasserdurchlässiger Beläge, Niederschlagswasserentsorgung, Hinweise zu Geo-thermieanlagen

Umweltbelang Mensch:

Beurteilung der Stellungnahme Geräusch, Erforder-lichkeit Schallschutznachweis nach DIN 4109, Baulicher Brandschutz und Sicherstellung Lösch-wasser

Umweltbelang Kultur und Sachgüter:

Hinweis auf archäologische Grabungen vor Baube-ginn, Archäologischer Prüffall – Kulturdenkmal gem. § § 2 SächsDSchG

Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“, Schreiben vom 10.05.2023

Umweltbelang Wasser:

Ableitung häuslicher Abwässer an kommunale Sam-melkläranlage, Hinweis zur Niederschlagswasser-entsorgung, Erfordernis von Baugrundgutachten für Einzelbauvorhaben

Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 17.05.2023

Umweltbelang Kultur und Sachgüter:

Hinweis auf Erforderlichkeit von archäologischen Grabungen vor Baubeginn, Archäologischer Prüffall – Kulturdenkmal gem. § § 2 SächsDSchG

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Schreiben vom 25.05.2023

Umweltbelang Mensch:

Hinweise zu Abstandsregelungen (Beachtung Anbauverbots- und Anbaubeschränkungsregelun-gen) zur B107, Lärmschutz

Umweltbelang Tiere und Pflanzen:

Erforderlichkeit der Kompensation für Gehölzrodun-gen

Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg), Fax (03423/ 652-140) oder E-Mail (bauleitplanung@eilenburg.de) eingereicht werden.

Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, die mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. wie die Planunterlagen online abrufbar sind.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eilenburg

Fachbereich Bau und Stadtentwicklung

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

 

Frau Schmidt

03423/652 126

k.schmidt@eilenburg.de

Datenschutzerklärung

Stadtverwaltung Eilenburg

FB 4 Bau und Stadtentwicklung - Stadtplanung

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Wir sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen und die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu gewährleisten. Wir versichern personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zweckentsprechend zu verwenden.

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, Informationen über die Datenverarbeitung bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Dokumentation des Bauleitplanverfahrens und der Information über das Ergebnis, wie mit abgegebenen Stellungnahmen umgegangen wurde, erhoben.

Zu diesem Zweck erheben wir folgende Daten von Ihnen:

Vor-/Zuname, Kontaktdaten (Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer)

Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung:

Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

Ihre Rechte:

Laut geltendem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, Sie über Ihre Rechte in Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Daten aufzuklären.

Auskunft: Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.

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Widerruf: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.  

Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde bzw. einer zuständigen Stelle zu beschweren, insofern Sie einen Grund zur Beanstandung haben sollten. Für die Inanspruchnahme dieses Rechts und der zuvor genannten wenden Sie sich bitte an die am Ende dieser Erklärung aufgeführten Kontaktpersonen.

Verantwortlicher für die Datenerhebung:

Stadtverwaltung Eilenburg

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Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Telefon 03423/652-174, Fax 03423/652-140, E-Mail: bauleitplanung@eilenburg.de

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