Bebauungsplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-11/92 "Industrie- und Gewerbegebiet Am Schanzberg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.05.2025 bis 06.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-11/92 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Schanzberg“ der Großen Kreisstadt Eilenburg

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 2-11/92 „Industrie- und Gewerbegebiet Am Schanzberg“ einschließlich Begründung vom 20.02.2025 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des o.g. B-Plans ist dem Lageplan zu entnehmen (Anlage).

Innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 2-11/92 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Schanzberg“ gibt es unterschiedliche Festsetzungen für maximal zulässige Firsthöhen für Industrie- (GI) und Gewerbegebiete (GE). Die größten Firsthöhen sind innerhalb des GI/1 mit maximal 30 m und ausnahmsweise für eine ca. 100 m² große Fläche mit maximal 40 m festgesetzt und wurden auch entsprechend umgesetzt.

Für die übrigen GI- und GE-Flächen gibt es Festsetzungen zwischen maximal 10 und 15 m Firsthöhen. Anlass für die 2. Änderung des B-Plans war die Anfrage eines Produktionsbetriebes für eine Fläche innerhalb des GI/3-1. Allerdings sind dort die Firsthöhen auf maximal 15 m begrenzt. Mit der Änderung der maximalen Firsthöhe im GI/3-1 von 15 m auf 30 m werden die städtebaulichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die konkret geplante Ansiedlung geschaffen und darüber hinaus eine flexiblere Entwicklung des aktuell größtenteils noch unbebauten Baufeldes GI/3-1 erreicht. Die Anhebung der für das Baufeld GI/3-1 festgesetzten Gebäudehöhe in der vorgesehenen Form wird als städtebaulich vertretbar angesehen.

Die erneute Änderung des B-Plans dient ganz speziell der weiteren Entwicklung und Auslastung des Industrie- und Gewerbegebietes „Am Schanzberg“ und damit der Schaffung weiterer Arbeitsplätze sowie letztendlich der Stärkung des Wirtschafts-standortes Eilenburg.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfah-rens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

- Anlage 1 zum Bebauungsplan Nr. 2-11/95: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand Februar 2025

- bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

- Landkreis Nordsachsen vom 06.12.2024 - Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft

- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.12.2024 - Schutzgut Mensch, Boden

- Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 18.12.2024: Schutzgut Mensch, Landschaft

Der Entwurf zur 2. Änderung des B-Plans einschließlich seiner Begründung sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden vom

02.05. bis 06.06.2025

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Dienstag                                    9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                   9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                                9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag                                    9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-schrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse

bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personenge-bundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

gez. Scheler

Oberbürgermeister                                                                     Siegel

Kontakt

Katrin Schmidt

Fachbereich 4 Bau und Stadtentwicklung

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Telefon: 03423 652-126

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  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

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Marktplatz 1

04838 Eilenburg

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Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

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  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Umweltbericht
  • Umweltrelevante Stellungnahmen

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