Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

BP Nr. 46 "Kranoldstraße - Nutzungsarten

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 11.11.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 46 „Kranoldstraße Nutzungsarten“

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 06.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des

B-Plans Nr. 46 „Kranoldstraße - Nutzungsarten“ vom 25.06.2021 einschließlich der Begründung vom 25.06.2021 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit § 9 Absatz 2a BauGB wurde den Gemeinden die Möglichkeit zur Aufstellung von B-Plänen gegeben, die ausschließlich der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung und der Innenentwicklung der Gemeinden, dienen. Mit diesen B-Plänen sollen außerdem die Planungs- und Investitions-sicherheit in den zentralen Versorgungsbereichen unterstützt und die dort bereits getätigten oder zukünftig vorgesehenen Investitionen vor konkurrierenden Entwicklungen geschützt werden. Neue Einzelhandelsstandorte mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Hauptsortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollen sich nicht entwickeln können.

Zu diesem Zweck können einfache B-Pläne, ohne Festsetzung von Baugebieten, auf Festset-zungen beschränkt werden, dass Einzelhandelsbetriebe, die bestimmte nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente anbieten, nicht oder nur eingeschränkt zulässig sind. Damit können Ansiedlungen oder Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben verhindert werden, die städte-baulich negative Auswirkungen auf die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungslagen haben. Die Zulässigkeit von anderen Vorhaben nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB bleibt von den genannten Regelungen unberührt. Dessen ungeachtet besteht immer die Möglichkeit der Nachnutzung durch Einzelhandelseinrichtungen mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten (z.B. Garten-, Bau-, Elektrogroßgeräte-Fachmärkte). Auch andere in einem Mischgebiet zulässige Nutzungen abseits des Einzelhandels sind möglich.

Durch die Aufstellung eines B-Plans in einem Gebiet nach § 34 BauGB (Innenbereich) wird der sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht verändert oder enthält lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB. Damit ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich. Somit entfallen die frühzeitigen Beteiligungen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen TÖB erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung.

Der Entwurf des B-Plans sowie die Begründung werden vom

11.10. bis 11.11.2021

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch, Freitag                      9.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                       9.00 bis 18.00 Uhr

Samstag                                             9.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o.g. Zeitraums im Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg), Fax (03423/652-140) oder per E-Mail (bauleitplanung@eilenburg.de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst werden und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informatio-nen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen im Internet einge-stellt sind.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eilenburg

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Katrin Schmidt

Tel.: 0324 652126

e-mail: k.schmidt@eilenburg.de 

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Stadtverwaltung Eilenburg

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  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleit-plänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhe-bung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

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Verantwortlicher für die Datenerhebung:

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