Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Eilenburg Erneute Beteiligung

BP Nr. 19.3 "FEZ - Wochenendplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 25.01.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“

Der o.g. Bebauungsplan (B-Plan) wird als B-Plan der Innenentwicklung gemäß

§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Die öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs vom 22.06.2020 fand im Zeitraum vom 27.07. bis 07.09.2020 statt.

Die im Zuge der o.g. öffentlichen Auslegung sowie der parallel durchgeführten Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und führten zu Änderungen bzw. Ergänzungen des B-Plan-Entwurfs. Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Eilenburg am 07.12.2020 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Entwurf des B-Plans Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“ einschließlich der Begründung vom 13.11.2020 gebilligt und auf der Grundlage von § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des B-Plans Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“ vom 13.11.2020 wird mit dem Entwurf der Begründung im Zeitraum vom

04.01. bis 25.01.2021

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg

- Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch, Freitag                     9.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                      9.00 bis 18.00 Uhr

Samstag                                             9.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

In der Sitzung des Stadtrats am 07.12.2020 beschloss der Stadtrat außerdem, dass auf der Grundlage von § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB Hinweise und Anregungen nur zu den geänderten Passagen des B-Plans vorgebracht werden können.

Es handelt sich dabei um folgende Änderungen an der Planzeichnung:

- Reduzierung des Baufeldes im Sondergebiet Campingplatz (SOC), entsprechend des erforderlichen Waldabstandes von 30 m zum zukünftigen Mehrzweckgebäude,

- Ergänzung der zeichnerischen Festsetzung des zukünftig erweiterten Baufelds im SOC als Planzeichnung Teil 2; die Hauptplanzeichnung wird als Planzeichnung Teil 1 bezeichnet,

- Ergänzung der textlichen Festsetzung 1.9, dass bauliche Nutzungen innerhalb der in Planzeichnung Teil 2 festgesetzten Erweiterung des Baufelds im SOC erst nach Vorliegen der Waldumwandlungsgenehmigung für den im Geltungsbereich des östlich angrenzenden B-Plans „FEZ-Hafen“ festgestellten Wald zulässig sind,

- Konkretisierung der textlichen Festsetzung 1.1.2 (überdachte Terrassen statt überdachte Freisitze),

- Ergänzung der maßgeblichen Außenlärmpegel am Mehrzweckgebäude,

- Überarbeitung der textlichen Festsetzung Punkt 1.7 zum Schallschutz (Herstellen des Bezugs zwischen dargestellten Lärmpegeln und Festsetzungen),

- Änderung des Hinweises zum Denkmalschutz/Archäologie,

- bei der Höhenangabe für die Lärmschutzmaßnahme wird der Bezug zu DHHN hergestellt.

à Alle Änderungen/Ergänzungen wurden in der Planzeichnung farblich markiert.

Die Begründung wurde wie folgt überarbeitet:

- Ergänzung des Ablaufs des bisherigen Verfahrens zur Aufstellung des B-Plans,

- Korrektur hinsichtlich der Einstufung des Vorhabens, entsprechend Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) à Zuordnung in Spalte 18.2 – Bau eines ganzjährig betriebenen Campingplatzes.

- Ergänzung des Prüfprotokolls zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG,

- Ergänzung des Hinweises zur Einleitung des Regenwassers, entsprechend der Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“.

à Auch in der Begründung wurden die Änderungen farblich unterlegt.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen zu den o.g. Änderungen des Entwurfs des B-Plans schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Scheler

Oberbürgermeister

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04838 Eilenburg

Frau Katrin Schmidt

Tel.: 03423/652 126

k.schmidt@eilenburg.de

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  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

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