Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

BP Nr. 55 "Wohngebiet Wirtschaftsweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.10.2020 bis 12.11.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlicher Sitzung am 07.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55 „Wohngebiet Wirtschaftsweg“ einschließlich der Begründung vom 14.08.2020 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich etwa zentral im Stadtteil Eilenburg Ost zwischen Puschkinstraße und Wirtschaftsweg, angrenzend an die Bummi-Kneipp-Kindertagesstätte und das Gelände des Martin-Rinckart-Gymnasiums. Das Plangebiet liegt in der Flur 44 der Gemarkung Eilenburg und besteht aus den Flurstücken 184, 186/1, 186/2, 186/3, 187/1, 187/2, 188 und 115/22 sowie 115/17 (Straßengrundstück Wirtschaftsweg). Nördlich wird das Plangebiet durch die Puschkinstraße begrenzt. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die Flurstücke 189 sowie 115/57 (Straßengrundstück Rosa-Luxemburg-Straße) begrenzt. Im Süden bilden die südliche Grenze des Flurstücks 115/22 und die daran angrenzenden Wohnblöcke und Freiflächen sowie die Außensportanlage des Martin-Rinckart-Gymnasiums die Grenze. Westlich begrenzt einerseits das Flurstück 182/7 (Bummi-Kneipp-Kindertagesstätte) und andererseits das Flurstück 183/3 den Geltungsbereich. Die Fläche umfasst etwa 11.086 m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan (gelbe Strichlinie) zu entnehmen.

Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung der Brachfläche, welche früher einmal von der Firma Möbel Süptitz genutzt wurde. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Errichtung von vier bis sechs Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Wohneinheiten und deren Nebenanlagen zu ermöglichen. Das Gebiet ist durch die gute Anbindung an den ÖPNV, die Nähe zum Nahversorgungszentrum Puschkinstraße sowie das Vorhandensein einer Kindertagesstätte, einer Grundschule und des Gymnasiums in unmittelbarer Nähe gut für eine Wohnnutzung geeignet. Planungsziele sind auch die Wiedernutzbarmachung einer seit Jahren brachliegenden Fläche, eine weitere Aufwertung des Stadtteils Eilenburg-Ost und die Hinzugewinnung neuer Einwohner, um den Bevölkerungsrückgang durch Zuzug von außen ausgleichen zu können.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird vom

06.10.2020 bis 12.11.2020

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr

Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eilenburg
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
Stadtplanung
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Herr Daniel Zschau
Telefon: 03423 652 174
E-Mail: d.zschau@eilenburg.de

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Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
  • Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
  • Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen nur in anonymisierter Form.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.

Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

 

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Verantwortlicher für die Datenerhebung:

Stadtverwaltung Eilenburg

FB 4 Bau und Stadtentwicklung

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Telefon 03423/652-174, Fax 03423/652-140, E-Mail: bauleitplanung@eilenburg.de

 

betrieblicher Datenschutzbeauftragter:

Stadtverwaltung Eilenburg

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Telefon: 03423-652271, Fax; 03423/601612, E-Mail: datenschutz@eilenburg.de

 

Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Lageplan

Informationen

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