Umfrage E-Government Digitalisierung

Übersicht der Registerlandschaft Sachsen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.03.2024 bis 31.07.2024
  • Teilnehmer 2 Teilnehmer
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Quelle: pixabay.com unter CC 2.0 Lizenz

Das Thema Registermodernisierung steht bundesweit auf der Tagesordnung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer (IDNr) in der öffentlichen Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz - IDNrG) müssen bis Ende 2028 in allen Registern der Anlage 1 des IDNrG die IDNr eingebunden werden.

Bei der IDNr handelt es sich um die bereits aus dem Steuerrecht bekannte Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung. Unter einem Register (darunter werden alle Nachweisliefernden Stellen verstanden) ist eine systematische Sammlung von Informationen mit gemeinsamen Merkmalen zu verstehen, also eine Art Verzeichnis oder auch eine Datenbank. Bekannte Beispiele sind Grundbuch, Melderegister, Handelsregister und das Vereinsregister.

Ziel der Registermodernisierung ist, dass Nachweise künftig nach dem Once-Only-Prinzip abgerufen werden können. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Nachweise nur noch einmalig übermitteln müssen. Die Verwaltung soll – nach Freigabe und auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behörden einfach und sicher austauschen können.

Nach Einbindung der IDNr in die bestehenden Register können die Datensätze den Personen eineindeutig zugeordnet werden, so das in einem späteren Schritt alle Register an das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS), welches derzeit auf Bundesebene aufgebaut wird, angebunden werden können. 

Es gibt zum aktuellen Zeitpunkt in Sachsen keine Übersicht über die bestehenden Register und deren Datenstruktur. Zwar wurde im Jahre 2021 eine Umfrage zu den sächsischen Registern gestartet, die aber nicht von allen registerführenden Stellen beantwortet wurde, so dass diese wiederholt werden muss. Auch fehlen Übersichten zu den verschiedenen Digitalisierungsgraden der Register und die hierfür federführende und verantwortliche Stelle. Um diesen Überblick zu erhalten, bitten wir um Teilnahme an der Umfrage bis spätestens 30. Juni 2024.

Wir benötigen eine Übersicht, welche Register im Freistaat Sachsen existieren, in welcher Form und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gemeint sind jegliche Register, also nicht nur personenbezogene. Ferner bitten wir um Bekanntgabe von Ansprechpersonen für diese Register, die sowohl für die Staatsregierung als auch dem BVA für die technische Einbindung der IDNr und der späteren Anbindung an das NOOTS zur Verfügung stehen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mitarbeit! 

Bitte starten Sie dazu eine Abfrage in Ihrem Bereich: Sie können dazu den Link zu dieser Umfrage einfach per E-Mail weiterleiten: https://mitdenken.sachsen.de/registeruebersicht

Bitte verwenden Sie pro Register eine Umfrage und starten für die Angabe des nächsten Registers eine neue Umfrage. Es ist möglich, die Umfrage direkt mehrfach hintereinander oder auch zu einem späteren Zeitpunkt auszufüllen und zu versenden. Dadurch ist es möglich, innerhalb des Umfragezeitraums Register nachzumelden.

Wichtiger Hinweis zur Benennung weiterer Register:

Zum Eintragen des nächsten Registers, versenden Sie bitte zunächst diese bearbeitete Umfrage.

Nach ca. 10 Sekunden wird Ihnen eine neue Umfrage angezeigt, in der Sie das nächste Register erfassen können - direkt im Nachgang oder auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Ihre versandte Umfrage können Sie sich jeweils als pdf-Dokument abspeichern.

Bitte geben Sie Ihre Verwaltungsebene an.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Registerführende Stelle, ist die Stelle, die für die Datenpflege des Registers (aufgrund gesetzlicher Verpflichtung) verantwortlich ist.
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie die Bezeichnung an, wie sie in Ihrer Behörde verwendet wird, z.B. Einwohnermelderegister.
  • Pflichtangabe
  • Bitte benennen Sie die Rechtsgrundlage des Registers!
  • Pflichtangabe
  • Ist das Register im Anhang des IDNrG gelistet?
  • Pflichtangabe
  • Wer ist Ansprechpartner:in in der RS, der/die als Kontaktperson gegenüber der Staatsregierung und dem BVA bereitsteht und die Einbindung der IDNr steuert?
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Pflichtangabe
In welchem Format wird das Register geführt?
  • Pflichtangabe
  • Bitte wählen Sie minimal 1 Antworten aus.
  • Mehrfachauswahl möglich.
Wieviele Datensätze werden in dem Register aktuell verarbeitet?
  • Pflichtangabe
  • Bitte ordnen Sie die (geschätzten) verarbeiteten Daten der Auswahl zu!
Ist das Register jederzeit (24/7) digital erreichbar?
  • Pflichtangabe
  • Das Once-Only Prinzip verlangt den synchronen Datenabruf. Dazu müssen die Register 24/7 erreichbar sein. Bitte geben Sie an, ob das bereits für Ihr Register zutrifft!
Existiert ein Berechtigungskonzept (Rechte/Rollen), das die entsprechenden Zuständigkeiten hinsichtlich des Betriebs des Registers und der Datenpflege und des Datenzugriffs verbindlich festschreibt?
  • Pflichtangabe
  • Bitte wählen Sie, ob für das Register ein Berechtigungskonzept existiert.
Existiert ein Datenschutzkonzept für das Register?
  • Pflichtangabe
Speichert das Register bereits heute die SteuerID? 
  • Pflichtangabe
Besteht zwischen dem Register und dem Register des Bundeszentralamtes für Steuern (Steuer-ID-Datenbank) bereits eine technische Anbindung?
  • Pflichtangabe
Liegen im Register die zum Abruf der IDNr notwendigen Identifikationsdaten einer natürlichen Person vor? Dies sind Familienname, Wohnort* und Staat (nur Ausland), Postleitzahl (Inland) und Geburtsdatum.  
  • Pflichtangabe
  • *Bitte beachten Sie, dass das BZSt die jeweils aktuelle oder letzte bekannte Adresse des Hauptwohnsitzes, wie bei der Meldebehörde gemeldet, übermitteln wird. Das kann ggf. eine Adresse im Ausland sein.
Können im Register ausländische Adressen gespeichert werden?
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie uns hier noch weitere Anmerkungen zu dem Register!
Pflichtangabe

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Kontakt: ozg@sk.sachsen.de

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Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Auswertung der Umfrage-Inhalte nach Ressorts/Kommunen/anderen juristischen Personen
  • Kontaktaufnahme seitens der Staatsregierung und des BVA mit den Ansprechpartnern der nachweisliefernden Stellen zur Einbindung der IDNr in das Register, Anschluss des Registers an das NOOTS und zur Umsetzung der Registermodernisierung in Sachsen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

  • DSGVO Artikel 6 (1) a 
  • SächsDSDG §3 (1) 
  • IDNrG §3

Die personenbezogenen Daten werden nicht offengelegt. Sie werden zur Kontaktaufnahme seitens der Staatsregierung und des BVA mit den Ansprechpartnern der nachweisliefernden Stellen zur Einbindung der IDNr in das Register und Anschluss des Registers an das NOOTS an die hierfür zuständigen Stellen weitergegeben. Hierzu werden die Kontaktdaten der Ansprechpersonen auch bis zum vollständigen Aufbau der Registerlandlandschaft in Sachsen und zum Anschluss der Register an das NOOTS gespeichert.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben nach Artikel 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

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