Bebauungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seifhennersdorfer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.05.2026 bis 12.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Auslegung des Vorentwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seifhennersdorfer Straße“

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf gibt hiermit bekannt, dass der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seifhennersdorfer Straße“ mit integrierter Grünordnung, bestehend aus  

Plan 1 - Vorhaben- und Erschließungsplan

Plan 2 - Medienerschließungsplan Bestand

Plan 3 - Biotoptypen Bestand

Plan 4 - Ver- und Entsiegelungsplan

je in der Fassung vom 20.02.2026 sowie der Begründung in der Fassung vom 20.02.2026 mit den Anlagen 1- 5 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats  

vom 07.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2.OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf während der Dienstzeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit liegt.

Die Bekanntmachung und die Planunterlagen sowie die Begründung können gemäß § 4 a BauGB weiterhin im elektronischen Amtsblatt „Spreequellbote“ der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/aktuelles/elektronisches-amtsblatt/ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ebersbach-neugersdorf/beteiligung/themen/1064119 eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seifhennersdorfer Straße“ bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf abgegeben werden. Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen per E-Mail an:

schmidt@stadtwerkstadt.de

oder postalisch an:

StadtWerkStadt

Dr. Dorit Schmidt

Simons Wiese 13

OT Possendorf

01728 Bannewitz

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch das beauftragte Planungsbüro die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Ebersbach-Neugersdorf, 30.04.2026

Steffen Ain

Bürgermeister                                                                                             

Kontakt

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Herr Stefan Halang

Weberstraße 22

02730 Ebersbach-Neugersdorf

Tel. 03586/763 213

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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