Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36, Stadtbezirk Plauen, Teilbereich Eutschützer Straße

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.11.2026 bis 02.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Öffentliche Bekanntmachung

der Landeshauptstadt Dresden

Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden

in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36

Stadtbezirk Plauen

Teilbereich Eutschützer Straße

- Veröffentlichung Planunterlagen Entwurf -

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 30.09.2026 mit Beschluss-Nr. V0961/26 den Entwurf der o. g. Flächennutzungsplan-Änderung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung hat die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnbaufläche mit geringer Wohndichte zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben

vom 2. November bis einschließlich 2. Dezember 2026

auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Der Zugang zu den vollständigen Planungsunterlagen erfolgt darüber hinaus über die Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen.

Zusätzlich können die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Sachsen e.V., Schreiben vom 11.06.2026 zum Thema Landschaftsplan
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 12.06.2026 zu den Themen Stadtklima, Starkregen, Boden, Altlasten, Luftqualität und Lärm, Artenschutz und Landschaftsplan
  • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen e.V. Landesverband Sachen, Schreiben vom 13.06.2026 zum Thema Wiederherstellungsverordnung
  • Bürger 1, Schreiben vom 05.06.2026 zum Thema Gartennutzung, Biotop, Gehölzbestand
  • Bürger 2, Schreiben vom 13.06.2026 zum Thema Gartennutzung, Stadtklima, Gehölzbestand
  • Bürger 3, Schreiben vom 10.06.2026 zum Thema Boden, Flora, Wasser, Stadtklima
  • Bürger 4, Schreiben vom 13.06.2026 zum Thema Regenwasser, Gartennutzung, Gehölzbestand, Starkregen, Stadtklima
  • Bürger 5, Schreiben vom 10.06.2026 zum Thema Gartennutzung

Es sind umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 verfügbar:

Die umweltbezogenen Informationen geben Aussagen zu den Schutzgütern Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene), Mensch und Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Klimaschutz und Klimawandel.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dresden, 12. Oktober 2026

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:
Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 1. 06, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während folgender Öffnungszeiten möglich:

Montag                            9 bis 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag      9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abt. Stadtentwicklungsplanung

Postanschrift:
PF 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift:
Waisenhausstr. 14
01069 Dresden

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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