Umfrage Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Bedarfsmeldung "Berufssprachkurse Sprachniveau B1, B2, C1" – geförderte Sprachkurse für Beschäftigte und Auszubildende

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.09.2026 bis 31.12.2027
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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© Herby Meseritsch

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet für ausländische Arbeits- und Fachkräfte geförderte Berufssprachkurse für die Sprachniveaus B1, B2 und C1 an. Diese Sprachkurse haben 400 bis 500 Unterrichtstunden und vermitteln allgemeine berufsbezogene Sprachkenntnisse. Sie werden mit der Prüfung und dem Zertifikat "Deutsch-Test für den Beruf" abgeschlossen. Dank diesen Sprachkursen können Zugewanderte ihre Deutschkenntnisse begleitend zur Arbeit oder Ausbildung ausbauen.

Wofür brauchen wir eine Bedarfsmeldung?

Die Berufssprachkurse werden vorwiegend in der Form von Intensivsprachkursen angeboten und richten sich vorrangig an Arbeitslose/-suchende. Damit die Sprachkursträger die Kursformate bedarfsgerecht auch für Beschäftigte und Auszubildende anbieten können, ist es wichtig, die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln. Die Bedarfsmeldung ermöglicht eine Koordinierung der Kursangebote in Dresden und hilft den Fokus auch auf diese Zielgruppe zu stärken. 

Hier finden Sie mehr Informationen zu geförderten Berufssprachkursen. 

Bitte füllen Sie das Formular bei Interesse aus. Sobald geeignete Berufssprachkurse in Dresden angeboten werden, erhalten Sie alle Informationen zur Anmeldung.  

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN

Hinweis für Meldung der Bedarfe für mehrere Beschäftigte: 

Wenn Arbeitgeber Bedarfe für mehrere Beschäftigte melden möchten, muss für jede Beschäftigte/jeden Beschäftigten ein separates Formular ausgefüllt werden. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.

Bei Problemen mit dem Formular, bei Fragen oder beim Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an: 0351-4882137, ipurath@dresden.de,  Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden, Ivana Purath.

Hinweis: Die angegeben Daten werden regelmäßig gelöscht. Die angezeigte Zahl der Meldungen entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Meldungen! 

Datenschutzhinweise:

Ihre Daten werden ausschließlich zur Koordination des Sprachkursangebots erhoben, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwecks Kursplanung und anschließend an den durchführenden Sprachkursträger zwecks Planung und Kontaktaufnahme. Die genauen Datenschutzbestimmungen finden Sie unterhalb des Frageformulars. 

Die "Nicht-Zustimmung" führt dazu, dass die Bedarfsmeldung zum Zweck der Koordination nicht erfolgen kann.

Meldung erfolgt über:
  • Pflichtangabe
Der/die Teilnehmende:  
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
Interesse am Berufssprachkurs für das Niveau:
  • Pflichtangabe
  • Das aktuelle Sprachniveau muss bei der Anmeldung beim Sprachkursträger mit einem Sprachzertifikat belegt werden. Wenn das Zertifikat älter als sechs Monate oder gar nicht vorhanden ist, muss der Sprachkursträger einen Einstufungstest durchführen.
  • Pflichtangabe
  • Bitte ausfüllen, wenn die Meldung über den Arbeitgeber erfolgt.
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Bitte ausfüllen, wenn die Meldung über den Arbeitgeber erfolgt.
  • Datenformat: E-Mail
  • Bitte ausfüllen, wenn die Meldung über den Arbeitgeber erfolgt.
Pflichtangabe

Kontakt

Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten | Landeshauptstadt Dresden

0351-4882137

ipurath@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Im Rahmen der Bedarfsmeldung für den Job-Berufssprachkurs werden Kontaktdaten und der Bedarf in Ihrem Unternehmen bezüglich der Förderung der Berufssprache erfragt. 

Um an der Bedarfsmeldung teilnehmen zu können, müssen Sie alle Pflichtangaben angeben. Weiterhin können Sie weitere personenbezogene Daten angeben.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Koordinierung der Bedarfe durch das Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten an zuständige Partner je nach Kompetenzfeld zwecks Kontaktaufnahme weitergegeben. Nach dieser Weitergabe werden diese Daten aus dem Beteiligungsportal gelöscht. Unsere Partner sind der Gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden, das Bundesamt für Migration der Flüchtlinge, Referat 83C - Operative Umsetzung Berufssprachkurse und der durchführende Sprachkursträger.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

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Datenschutzbeauftragter

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01001 Dresden

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