Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3093, Dresden-Neustadt Nr. 47, Alter Leipziger Bahnhof - Süd

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.10.2026 bis 27.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0661/25 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3093, Dresden-Neustadt Nr. 47, Alter Leipziger Bahnhof - Süd beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 3093 hat die städtebauliche und freiraumplanerische Weiterentwicklung des Areals unter Erhalt des denkmalgeschützten Bestands und der städtebaulichen Grundkonfiguration zum Ziel. Neben maßvollen Ergänzungen, der Nachverdichtung und einem zukunftsfähigen Regenwassermanagement wird das Nutzungsspektrum unter Erhalt der etablierten Gewerbe-, Kultur- und Kreativnutzungen um Wohnen, Gewerbe, Sport und Bewegung, Kreativwirtschaft und Kultur, arrondiert. Zudem wird das Planungsrecht für den Gedenkort und das Begegnungszentrum Alter Leipziger Bahnhof geschaffen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes in
einer öffentlichen Erörterung am

Mittwoch, 28. Oktober 2026, 18 Uhr

In der Aula des Gymnasium Dresden-Pieschen, Erfurter Straße 17, 01127 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplan Nr. 3093 wird mit seiner Begründung

vom 26. Oktober 2026 bis einschließlich 27. November 2026

auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Der Zugang zu den vollständigen Planungsunterlagen erfolgt darüber hinaus über die Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen.

Zusätzlich können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
 

Dresden, 29. September 2026

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3092 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich:

Montag                       9 bis 12 Uhr
Dienstag                     9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag                 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Innenstadt

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

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