Umfrage Landeshauptstadt Dresden Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Umfrage zur Ortsentwicklung Cossebaude

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 24.08.2026 bis 25.09.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Trebor Eckscher | stock.adobe.com

Wie soll sich Cossebaude in den kommenden Jahren entwickeln? Dazu hat das Amt für Stadtplanung und Mobilität gemeinsam mit der Ortschaft Cossebaude ein Ortsentwicklungskonzept für die nächsten 15 Jahre erarbeitet. Die Planerinnen und Planer untersuchten zunächst, welche Defizite und Potentiale die einzelnen Ortsteile von Cossebaude aufweisen. Darauf aufbauend leiteten sie Ziele und Maßnahmen ab, die die Ortschaft attraktiver und lebenswerter machen sollen.

Jetzt sind die Erfahrungen und Wünsche der Einwohnerinnen und Einwohner gefragt. Sie sind eingeladen, von Montag, 24. August bis Freitag, 25. September 2026, an einer Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in die weitere Planung mit ein.

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. 

Weitere Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten zum Ortsentwicklungskonzept Cossebaude finden Sie auf www.dresden.de/umfrage-cossebaude

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Fragebogen zur Ortsentwicklung Cossebaude

Wohnen
1. Wie wichtig ist Ihnen das Thema Wohnen?
2. Wie bewerten Sie folgende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für das Thema Wohnen?
bestehende Wohnlagen verdichten (z. B. Schließen von Baulücken)
neue Wohnungsbaustandorte entwickeln (z. B. Erweitern der Wohngebiete am Grünen Weg, Abschnitt Dresdner Straße bis Gartenstraße)
Siedlungsbereiche klimaangepasst gestalten (z. B. Potenziale für Dach- und Fassadenbegrünungen nutzen)
Bildung, Soziales und Freizeit
3. Wie wichtig sind Ihnen die Themen Bildung, Soziales und Freizeit?
4. Wie bewerten Sie folgende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Themen Bildung, Soziales und Freizeit?
infrastrukturelle Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche verbessern (z. B. Sanierung der 77. Grundschule „An den Seegärten“)
Infrastrukturbrachen revitalisieren (z. B. Nachnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Cossebaude als Standort für freie Träger sozialer Dienstleistungen, Vereine, Kultur- und Kreativwirtschaft)
Stauseebad Cossebaude erhalten
Wirtschaft, Handel und Versorgung
5. Wie wichtig ist Ihnen das Thema Wirtschaft?
6. Wie bewerten Sie folgende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für das Thema Wirtschaft?
Gewerbebrachen revitalisieren (z. B. Entwickeln des ehemaligen Betonwerksgeländes Dresdner Straße zu einem neuen Gewerbegebiet)
zentrale Versorgungsfunktionen sichern (z. B. bauplanungsrechtliche Grundlagen für einen Drogeriemarkt im Bereich des ehemaligen Betonwerksgeländes schaffen)
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Kontakt

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Stadtplanung und Mobilität

Waisenhausstraße 14

01069 Dresden

Tel. 0351-4883230

dialog-stadtplanung@dresden.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Umfrage "Ortsentwicklung Cossebaude"

Die Online-Umfrage führt das Amt für Stadtplanung und Mobilität für die Landeshauptstadt Dresden durch. 

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Im Fragebogen werden nähere Informationen zu Ihrer Person erbeten. Das Alter und der Ortsteil, in dem Sie wohnen, werden abgefragt. Andere personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht abgefragt.

Sämtliche abgefragte Daten werden in einer Datenbank gespeichert und verarbeitet. Eine Zuordnung dieser Daten zu Ihrer Person ist grundsätzlich nicht möglich. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Auswertung der Befragung erforderlich ist. Spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Planungen werden Ihre Daten gelöscht.

Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.

Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.

Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

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