Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6037 Dresden-Hellerberge Beutlhauser Gewerbe- und Schulungsbetrieb

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.06.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Sicherung und dem Schaffen maßvoller Entwicklungsmöglichkeiten des bestehenden, etablierten Gewerbestandorts.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am

Dienstag, 30. Juni 2026, 18 Uhr

im Rathaus Klotzsche, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6037 wird mit seiner Begründung

vom 29. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 22. Juni 2026

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

in Vertretung
Jan Donhauser
Erster Bürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6037 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich:

Montag                      9 bis 12 Uhr

Dienstag              9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Donnerstag         9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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