Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr. 6, Hufewiesen Alttrachau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1934/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr.6, Hufewiesen Alttrachau beschlossen.  

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel der Ausweisung von Wohnungsbauflächen im westlichen Teil des Plangebietes mit einer Wohngebietsfläche von insgesamt 1,6 ha (im Rahmen der im Regionalplan-Entwurf vorgesehenen Ausnahme vom Siedlungsbeschränkungsbereich Fluglärm zur Abrundung vorhandener Siedlungsstrukturen). Es soll außerdem die Einordnung von weiteren, das Wohnen nicht störenden, gewerblichen Nutzungen in einer dem Wohnen untergeordneten Größenordnung erfolgen. 

Der bebaute Bereich soll maximal bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 167/4 der Gemarkung Trachau reichen und ist mit der östlich angrenzenden Freifläche in angemessener Weise zu verbinden. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000. 

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am 

Dienstag, 7. Juli 2026, 18 Uhr 

im Stadtbezirksamt Pieschen, Bürgersaal, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen. 

Die Planung des Bebauungsplan Nr. 3028 wird mit seiner Begründung  

vom 22. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026 

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. 

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. 

Dresden, 09.06.2026

Dirk Hilbert 
Oberbürgermeister 

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3028 im Stadtbezirksamt Pieschen, 1. Obergeschoss, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich: 

Montag 9 bis 12 Uhr 
Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr 

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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