Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3078, Dresden-Altstadt II Nr. 38, Comeniusstraße/Canalettostraße

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 25.05.2026 bis 08.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0280/25 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3078, Dresden-Altstadt II Nr. 38, Comeniusstraße/Canalettostraße, beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf zur Entwicklung eines dringend benötigten Fahrradübungsplatzes für Schulkinder, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach

§ 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

In Anwendung des § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Nutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche für die Erweiterung und Konzentration ergänzender, dringend benötigter Gemeinbedarfseinrichtungen unter Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann (§ 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB), werden

vom 25. Mai bis einschließlich 8. Juni 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
 

Dresden, 11. Mai 2026

Gez.:

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3078 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden während folgender Sprechzeiten möglich:

Montag                              9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung

Dienstag, Donnerstag       9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung

Mittwoch, Freitag              nach Vereinbarung

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

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