Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3065, Dresden-Briesnitz Nr. 3, Wohnbebauung Am Lehmberg/Wirtschaftsweg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 20.03.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2023 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1702/22 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3065, Dresden-Briesnitz Nr. 3, Wohnbebauung Am Lehmberg/Wirtschaftsweg, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 14. Januar 2026 mit Beschluss-Nr. V0557/25 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Des Weiteren beauftragt der Ausschuss den Oberbürgermeister - bei Vorliegen entsprechender Bauanträge - zu prüfen, ob eine Anwendung des Bauturbos nach § 246 e BauGB in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, wird die Zuständigkeit für die Zustimmung nach § 36 a BauGB unter folgender Maßgabe an die Verwaltung übertragen:

Im Ergebnis der Veröffentlichung des Entwurfes dürfen keine Belange aufgetreten sein, die zu einer wesentlichen Änderung der vorliegenden Entwurfsfassung und somit zum Erfordernis einer erneuten Auslegung führen und alle städtebaulichen Verträge, die ansonsten zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegen, müssen bereits bei Genehmigung des Vorhabens geschlossen sein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die notwendigen städtebaulichen Verträge zu schließen und die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit auf der Basis in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Des Weiteren nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass mit Umsetzung der Planung (Planungsstand Offenlage) die Nutzungen von voraussichtlich bis zu 10 Garagen aufgegeben werden müssen. Die Objekte befinden sich auf kommunalem Grund und sind gegenwärtig an Nutzer verpachtet. Die Lösung der Pachtverhältnisse erst nach Satzungsbeschluss mit den verbundenen Kündigungsfristen steht der zeitnahen Umsetzung der Planung entgegen.

Der Ausschuss beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen der Entwurfsplanung zu den Erschließungsanlagen den weitgehenden Erhalt der Garagen zu prüfen, indem der Straßenquerschnitt auf das technisch notwendige Mindestmaß reduziert wird. Ist dies aus objektiven bzw. wirtschaftlich nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, beschließt der Ausschuss die Beendigung der Nutzungsverhältnisse für diejenigen Garagen auf den kommunalen Flurstücken 182 und 374/1 (westl. Flurstücksteil) der Gemarkung Briesnitz, welche der Realisierung der Erschließungsanlagen entgegenstehen.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Umweltprüfung soll im Bebauungsplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden.

Der Bebauungsplan hat die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der an das Plangebiet angrenzenden vorhandenen gewerblichen Strukturen und die Sicherung von Grünbereichen zum Ziel.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereiches Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind:

  • Maßnahme E 1 - Parkanlage an der Gehestraße, Teilfläche des Flurstückes 1298/9 der Gemarkung Neustadt,
  • Maßnahme E 2 - Etablierung und Pflege Auwiese am Lockwitzbachufer auf Teilflächen der Flurstücke 119/2, 120/2, 123a, 127, 140/11, 280, 281, 283 und 284 der Gemarkung Kleinschachwitz,
  • Maßnahme E 3 - Renaturierung des ehemaligen Kiessandtagebaus Dresden-Zschieren auf den Flächen der Flurstücke 116, 117 und 118/1 der Gemarkung Zschieren.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3065 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten zum Vorhaben

vom 16. Februar bis einschließlich 20. März 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen durch Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge zu Belang Grundwasserverkommen/geologisch bedingter Grundwassergefährdung
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt zu den Belangen Altlasten, geogene Bodenbelastung (Radonrisikobereich), geschütztes Biotop, Artenschutz und Begrünung
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu den Belangen Fluglärm, Anlagensicherheit/Störfallvorsorge, Radonschutz, geologische/hydrogeologische Verhältnisse/Bodenaufbau
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zu den Belangen öffentliches Grün, geschütztes Biotop, Straßenbegleitgrün, öffentliche Spielfläche, Landwirtschaftsflächen, Forst und Abfallentsorgung und Hinwies zu Flächenverbrach (Baudichte)
  • BUND Regionalgruppe Dresden zu Belangen Flächenverbrauch/Bebauungsdichte, Verkehrserschließung (erhöhter Durchgangsverkehr, Lärmbelastung, Staub/CO2-Emmissionen), Niederschlagswasserverbringung sowie Landschaftsplanung und Grünordnung
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH zum Belang Abwasserentsorgung und Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt zu den Belangen Schallschutz/Lärm, Luftqualität (Bebauung von bisher grünen Flächen, erhöhtes Verkehrsaufkommen), Frischluft- und Kaltluftabflussbahnen, Niederschlagswasserbewirtschaftung und öffentliche Grünfläche
  • Landeshauptstadt Dresden, Stadtbezirksamt Cotta zu Belangen Verkehrserschließung (Dimensionierung, Durchgangsverkehr) und Erhalt von Grünflächen

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit durch diverse Schreiben benannt:

  • Verkehrserschließung (Dimensionierung, Zunahme Verkehrsaufkommen/ Durchgangsverkehr, Lärm/Abgase), Flächenverbrauch/Baudichte (grundsätzliche Bebaubarkeit), Bodenschutz, Klima/Klimaanpassung, Überhitzung/Frischluftbahnen/Frischluftgewinnung, Erhalt von Grünbereichen sowie Niederschlagsbewirtschaftung

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Biotope/Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten sowie Artenschutz und Lärm.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung, AG Naturschutzinstitut Region Dresden e. V., 10.12.2024
  • Schallimmissionsprognose (Verkehrslärmuntersuchung), Büro cdf, 15.09.2025
  • Erschließungskonzeption, Erläuterungsbericht Endfassung, IPROconsult GmbH, 24.10.2025
  • Energie- und Klimaschutzkonzept, IPROconsult GmbH, 08.10.2025
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOP), Erläuterungsbericht mit Anlage (Pläne), Dipl. Ing. Christoph Hein, Freier Landschaftsarchitekt, 21.10.2025

Die Untersuchungen und Gutachten können nach Vereinbarung im Stadtforum eingesehen werden. Für eine entsprechende Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel.: 0351 488-3230, E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 28. Januar 2026

gez. Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3065 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 105-110, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

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