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Bedarfsmeldung "AZUBI-BSK": Geförderte Sprachkurse zur Vorbereitung auf Ausbildung für ausländische Auszubildende

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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© ptti edu auf Unsplash

Sprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK) werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Das betrifft auch Sprachkurse, die auf eine Ausbildung vorbereiten. Sie helfen den Auszubildenden dabei, sprachliche Lücken zu schließen und den Unterricht in der Berufsschule besser zu verfolgen. Für die Auszubildenden sind diese Kurse kostenlos.

Auszubildende können bis zu 6 Monate vor Beginn ihrer Ausbildung nach Deutschland einreisen, wenn sie in dieser Zeit einen Sprachkurs besuchen (Aufenthaltsgesetz § 16). 

Wofür brauchen wir eine Bedarfsmeldung?

Damit ein Sprachkurs stattfinden kann, müssen mindestens 8 Teilnehmer angemeldet sein. Die Bedarfsmeldung ermöglicht eine bessere Planung der Kursangebote in Dresden. 

Hier finden Sie detaillierte Information zum Azubi-BSK und Informationen, was nach der Bedarfsmeldung passiert. 

Melden Sie uns also rechtzeitig den Bedarf Ihres Betriebes über das Formular unten. Sobald ausreichend Teilnehmer angemeldet sind, kann ein Sprachkurs geplant werden. 

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN

Wenn Sie den Bedarf für mehrere Auszubildende haben, füllen Sie bitte für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden ein separates Formular aus. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.

Bei Problemen mit dem Formular, bei Fragen oder beim Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an: 0351-4882137, ipurath@dresden.de, Ivana Purath, Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden.

Hinweis: Die angegeben Daten werden regelmäßig gelöscht. Die angezeigte Zahl der Meldungen entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Meldungen! 

Datenschutzhinweise:

Ihre Daten werden ausschließlich zur Koordination der Azubi-BSK erhoben, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den durchführenden Sprachkursträger zwecks Kursplanung und Kontaktaufnahme. Die genauen Datenschutzbestimmungen finden Sie unterhalb des Frageformulars. 

Die "Nicht-Zustimmung" führt dazu, dass die Bedarfsmeldung zum Zweck der Koordination nicht erfolgen kann. 

  • Pflichtangabe

Angaben zum Ausbildungsunternehmen

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail

Angaben zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Falls zutreffend (Auszubildende sind zum Zeitpunkt der Meldung noch im Ausland).
  • Pflichtangabe
Sprachniveau zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland
  • Pflichtangabe
  • Wenn sich Auszubildende bereits in Deutschland befinden, geben Sie bitte das aktuelle Sprachniveau an.
Pflichtangabe

Kontakt

Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten | Landeshauptstadt Dresden

0351-4882137

ipurath@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Im Rahmen der Bedarfsmeldung für den Azubi-Berufssprachkurs werden Kontaktdaten und der Bedarf in Ihrem Unternehmen bezüglich der Förderung der Berufssprache bei ausländischen Auszubildenden erfragt. 

Um an der Bedarfsmeldung teilnehmen zu können, müssen Sie alle Pflichtangaben angeben. Weiterhin können Sie weitere personenbezogenen Daten angeben.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Koordinierung der Bedarfe durch das Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten an zuständige Partner je nach Kompetenzfeld zwecks Kontaktaufnahme weitergegeben. Nach dieser Weitergabe werden diese Daten aus dem Beteiligungsportal gelöscht. Unsere Partner sind der gemeinsamer Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden, das Bundesamt für Migration der Flüchtlinge, Referat 83C - Operative Umsetzung Berufssprachkurse und der durchführende Sprachkursträger.  

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten 

Dr.-Külz-Ring 19

01067 Dresden

auslaenderbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

datenschutzbeauftragter@dresden.de

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