Umfrage Landeshauptstadt Dresden Umwelt, Klima und Energie

Interesse Anschluss Wärmenetz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.09.2025 bis -
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde geprüft, in welchen Gebieten der Landeshauptstadt Dresden Nahwärmenetze sinnvoll sein können. Dabei wurden geeignete Quartiere identifiziert in denen ein besonderes Potenzial für ein gemeinsames Wärmenetz besteht. 

Für eine bessere Einschätzung, ob sich der Aufbau eines Nahwärmenetzes in Ihrem Quartier lohnt, möchten wir von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Gebäude in diesen Gebieten erfahren, ob grundsätzlich Interesse besteht, sich an einem solchen Netz anzuschließen.

Ihre Interessensbekundung ist unverbindlich. Sie hilft uns dabei, den Bedarf zu ermitteln und die nächsten Schritte in der Planung vorzubereiten. 

Mit Ihrer Rückmeldung tragen Sie dazu bei, die Zukunft der Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Dresden klimafreundlich, sicher und bezahlbar zu gestalten.

Wenn Sie in einem der nachfolgend genannten Gebiete Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sind, können Sie hier Ihr Interesse an einem Anschluss melden. Bitte kreuzen Sie dafür Ihr betreffendes Gebiet an. Wir melden uns dann bei Ihnen mit weiteren Informationen. Ihre Interessenbekundung ist hierbei unverbindlich. 
  • Pflichtangabe
  • Bitte wählen Sie minimal 1, maximal 3 Antworten aus.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 100
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  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 100
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 2000
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Kontakt

Den Energielotsen der Landeshauptstadt Dresden erreichen Sie unter waermeplanung@dresden.de

Datenschutzerklärung

Die personengebundenen Daten aus der Interessensbekundung werden über die Dauer der Wärmenetzplanung gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an die Stabstelle für Klimaschutz und Klimawandelanpassung wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

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