Umfrage Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Bedarfsmeldung "Job-BSK": Geförderte Sprachkurse für ausländische Arbeits- und Fachkräfte - berufsbegleitend

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.04.2025 bis 31.12.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
Bild vergrößern
© Herby Meseritsch

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet für ausländische Arbeits- und Fachkräfte geförderte Sprachkurse mit dem Namen "Job-BSK" an. Dank diesen Sprachkursen können Zugewanderte berufsbegleitend ihre Deutschkenntnisse für ihre aktuelle Tätigkeit ausbauen und professionelle Kommunikation trainieren. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten bereits über das Sprachniveau A2 verfügen. 

Wofür brauchen wir eine Bedarfsmeldung?

Damit ein Sprachkurs stattfinden kann, müssen mindestens 5 Teilnehmende angemeldet sein. Die Bedarfsmeldung ermöglicht eine bessere Planung der Kursangebote in Dresden. 

Hier finden Sie detaillierte Information zum Job-BSK und Informationen, was nach der Meldung erfolgt. 

Bitte füllen Sie das Formular bei Interesse aus. Sobald ausreichend Teilnehmende angemeldet sind, wird der Sprachkurs geplant. 

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN

Hinweis für Meldung der Bedarfe für mehrere Beschäftigte: 

Wenn Sie Bedarfe für mehrere Beschäftigte melden möchten, füllen Sie bitte für jede Beschäftigte/jeden Beschäftigten ein separates Formular aus. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.

Bei Problemen mit dem Formular, bei Fragen oder beim Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an: 0351-4882137, ipurath@dresden.de,  Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden, Ivana Purath.

Hinweis: Die angegeben Daten werden regelmäßig gelöscht. Die angezeigte Zahl der Meldungen entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Meldungen! 

Datenschutzhinweise:

Ihre Daten werden ausschließlich zur Koordination der Job-BSK erhoben, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwecks Kursplanung und anschließend an den durchführenden Sprachkursträger zwecks Planung und Kontaktaufnahme. Die genauen Datenschutzbestimmungen finden Sie unterhalb des Frageformulars. 

Die "Nicht-Zustimmung" führt dazu, dass die Bedarfsmeldung zum Zweck der Koordination nicht erfolgen kann.

Meldung erfolgt über
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Der/die Teilnehmende ist: 
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Aktuelles Sprachniveau (Wenn kein Sprachzertifikat vorliegt, bitten wir um Selbsteinschätzung.)
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Ausrichtung/Branche des Unternehmens 
  • Pflichtangabe
  • Bitte nur ausfüllen, wenn die Meldung über den Arbeitgeber erfolgt.
  • Bitte nur ausfüllen, wenn die Meldung über den Arbeitgeber erfolgt.
  • Bitte nur ausfüllen, wenn die Meldung über den Arbeitgeber erfolgt.
Bevorzugte Kursform
  • Pflichtangabe
An welchen Tagen kann der Sprachkurs stattfinden? HINWEIS: Eine Mehrfachwahl ist möglich und erleichtert die Kursplanung! 
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
Besteht eine Bereitschaft zur Freistellung für die Kursteilnahme seitens des Arbeitsgebers?
  • Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontakt

Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten | Landeshauptstadt Dresden

0351-4882137

ipurath@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Im Rahmen der Bedarfsmeldung für den Job-Berufssprachkurs werden Kontaktdaten und der Bedarf in Ihrem Unternehmen bezüglich der Förderung der Berufssprache erfragt. 

Um an der Bedarfsmeldung teilnehmen zu können, müssen Sie alle Pflichtangaben angeben. Weiterhin können Sie weitere personenbezogene Daten angeben.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Koordinierung der Bedarfe durch das Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten an zuständige Partner je nach Kompetenzfeld zwecks Kontaktaufnahme weitergegeben. Nach dieser Weitergabe werden diese Daten aus dem Beteiligungsportal gelöscht. Unsere Partner sind der Gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden, das Bundesamt für Migration der Flüchtlinge, Referat 83C - Operative Umsetzung Berufssprachkurse und der durchführende Sprachkursträger.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten 

Dr.-Külz-Ring 19

01067 Dresden

auslaenderbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

datenschutzbeauftragter@dresden.de

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang