Vorhaben- und Erschließungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6030 Dresden-Mickten Wohnbebauung An der Flutrinne

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.12.2024 bis 31.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0918/16 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6030, Dresden-Mickten, Wohnbebauung An der Flutrinne, beschlossen. Der vorhabenbezogener Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnraum schaffen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über das Vorhaben sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr im Rathaus Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6030 wird mit seinen Erläuterungen vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • Gutachten zum Artenschutz, Icarus Umweltplanung, Dipl.-Ing. T. Kästner, 13.10.2016 – Information: das Artenschutzgutachten befindet sich gegenwärtig in der Überarbeitung
  • Schallimmissionsprognose (Bericht Nr. 22-466/01), cdf Schallschutz Consulting, Dipl.-Ing. D. Friedemann, 18.07.2022
  • Schallimmissionsprognose (Bericht Nr. 22-466/03), cdf Schallschutz Consulting, Dipl.-Ing. D. Friedemann, 07.05.2024
  • Baugrundgutachten, K. Kuntze, Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchungen, vom 20.03.2019

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4408 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 05.12.2024

gez. Dirk Hilbert

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Innenstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin Frau Rosin

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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