Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3064, Dresden-Bühlau Nr. 11, P+R-Platz Rossendorfer Schleife

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 04.10.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V1625/22 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3064, Dresden-Bühlau Nr. 11, P+R-Platz Rossendorfer Schleife, beschlossen. Der Bebauungsplan hat die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines P+R-Platzes und die Vorhaltung einer Fläche für eine Gleisschleife mit harmonischer Einbettung in den Landschaftsraum zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 12. September 2024, 18 Uhr im Stadtbezirksamt Loschwitz, Grundstraße 3, 01326 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3064 wird mit Begründung vom 2. September bis einschließlich 4. Oktober 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • Faunistisches Sondergutachten im Rahmen der Voruntersuchung, MEP Plan GmbH, 01187 Dresden, Stand 28.07.2014
  • Erkundungsbericht Bauvorhaben Dresden „Gleisschleife Rossendorfer Straße“, GEOmontan, 09599 Freiberg, Stand 04.03.2022

Folgende Untersuchungen liegen vor inklusive Gleisschleife Rossendorfer Straße:

  • Voruntersuchung Verkehrsbaumaßnahme Bautzner Landstraße zwischen Am Bauernbusch und Rossendorfer Straße, inklusive Gleisschleife Rossendorfer Straße, Stand Mai 2023
  • Städtebauliche – freiraumplanerische Begleitplanung, Stand Juli 2023

Die Gutachten und Untersuchungen können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4306 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 22. August 2024

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3064 im Stadtbezirksamt Loschwitz, 1. Obergeschoss, Zimmer 204, Grundstraße 3, 01326 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich: Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag  9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Ost

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Rochor

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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