Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 19, Stadtbezirk Blasewitz, Teilbereich Basedowstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.08.2024 bis 20.09.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 31. Januar 2024 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V2505/23 die Einleitung des Verfahrens zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 19 zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden (in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, wirksam seit 22. Oktober 2020) für den Stadtbezirk Blasewitz, Teilbereich Basedowstraße beschlossen.

Mit der Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 19 wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Kleingartenersatzflächen in Form einer Erweiterung des nördlich angrenzenden Dauerkleingartengeländes nach Süden, auf der Fläche zwischen dem Wohngebiet Basedowstraße und der Geländestufe zum Elbaltarm.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Planungsziele sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 29. August 2024, 17:00 Uhr im Kleingartenverein Elbgrund e. V. (Vereinshaus), Marienberger Str. 32, 01279 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 19 wird mit seiner Begründung vom 19. August 2024 bis einschließlich 20. September 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter  www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt  eingestelltDarüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungsztraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: flaechennutzungsplan@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung der Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 7. August 2024

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 19 im Stadtbezirksamt Blasewitz, 1. Obergeschoss, Zimmer 21, Naumannstraße 5, 01309 Dresden, während folgender Öffnungszeiten möglich: Montag von 9 bis 12 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtentwicklungsplanung

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin Frau Fritschek

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ("Zweckbindung"); dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.