Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 06.09.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Luftbildaufnahme mit Darstellung des zukünftigen Geltungsbereiches

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1286/16 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer beschlossen.

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer gemischt genutzten hochwertigen Bebauung auf der ausgedehnten mindergenutzten Brachfläche zwischen Augustusbrücke und Wiesentorstraße und ebenso auf der Fläche des Parkplatzes westlich der Augustusbrücke zwischen Blockhaus und Hotel Bellevue zu schaffen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. März 2024 mit Beschluss-Nr. V2307/23 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen das Baufeld MU ist statt V-III-V etwas abgestaffelt IV-IV-IV elbseitig festzusetzen und die sich ergebenden Dachformen sowie Trauf- und Firsthöhen sind entsprechend anzupassen.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt,

  • in den mit dem Eigentümer des Flurstücks 1/1 Gemarkung Neustadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag eine Regelung zur soweit wie möglichen Rekonstruktion der kriegszerstörten Bauwerke zwischen Hotel Bilderberg und dem Blockhaus als Leitbauten zu treffen. Grundlage dazu soll ein in der Entwurfsphase zu erarbeitendes Gestaltungsbuch bilden. Das Gestaltungsbuch ist rechtzeitig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau vorzustellen, städtebauliche Verträge sind zum Beschluss vorzulegen. Mit den anderen Eigentümern oder Bauträgern im Planungsumgriff sind in städtebaulichen Verträgen Regelungen zur Gestaltung/Architektur im Sinne des Siegerentwurfes und sofern im Rahmen der Planung sinnvoll mit Ergänzung des zweitplatzierten Entwurfes hinsichtlich der Kleinteiligkeit des städtebaulichen Wettbewerbes Königsufers und der Erhaltungssatzung H-30 Innere Neustadt zu vereinbaren. Die städtebaulichen Verträge sind zum Beschluss vorzulegen.
  • in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, den Ämtern der Stadtverwaltung und geeigneten Interessengruppen Bedarfe für öffentliche Nutzungen auf den Liegenschaften der LHD und des Freistaates innerhalb des B-Planes 3018 zu suchen. Neben kulturellen Nutzungen (z. B. Sächsische Akademie der Künste, Haus der Chöre) sind auch Nutzungen der Wissensvermittlung (bspw. TU Dresden) oder andere Bedarfe der öffentlichen Hand (z. B. zentrales Vereinshaus Dresden) zu prüfen. Dem Stadtrat sind die Ergebnisse bis Ende des III. Quartals 2024 zur Kenntnis zu geben.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab M 1 : 500.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am

Donnerstag, 8. August 2024, 17.30 Uhr

im Kulturrathaus, Clara-Schumann-Saal, Königstraße 15, 01097 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3018 wird mit seiner Begründung

vom 29. Juli bis einschließlich 6. September 2024

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 3018 – Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer MEP Plan GmbH, Dresden, 10. Dezember 2021
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3018 – Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer, hase landschaftsarchitektur, Dresden, 3. März 2023

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung; Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung; Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4348 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 11. Juni 2024

gez. Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3018 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich: Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden
E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.