Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 366 A Dresden-Wachwitz Nr. 3 Elberad- und Wanderweg Altwachwitz-Niederpoyritz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 09.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0844/21 die Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 366, Dresden-Wachwitz Nr. 1, Elbradweg Altwachwitz bis Niederpoyritz und die Weiterführung in zwei selbstständigen Bebauungsplänen den Bebauungsplan Nr. 366 A, Dresden-Wachwitz Nr. 3 Elberad- und Wanderweg Altwachwitz-Niederpoyritz und den Bebauungsplan Nr. 366 B, Dresden-Niederpoyritz Nr. 1 Elberad- und Wanderweg Niederpoyritz-Hosterwitz, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 29. Mai 2024 in seiner Sitzung mit Beschluss zu V2792/24 die Änderung des Geltungsbereiches sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 A, Dresden-Wachwitz Nr. 3, Elberad- und Wanderweg Altwachwitz-Niederpoyritz, gebilligt und zur Veröffentlichung des Entwurfes bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden u. a. folgende Planungsziele angestrebt:

  • Durch den Bebauungsplan soll Baurecht für einen weiteren Abschnitt der Radwegeverbindung entlang der Elbe (auf rechtselbischer Seite) geschaffen werden.
  • Durch die Planung des Elberad- und Wanderweges soll dem öffentlichen Interesse entsprochen werden.
  • Die Planung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Naturraumes „Elbtal“ erfolgen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 366 A wird gegenüber dem Teilungsbeschluss

geändert. Neben dem als Verkehrsfläche festgesetzten Fuß- und Radweg werden auch die erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen festgesetzt. Der Geltungsbereich hat sich um die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erweitert.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab M 1 : 500.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs für die Flurstücke 655 und 656 der Gemarkung Dresden-Schönfeld und für die Flurstücke 79/13, 79/15 und 79/16 der Gemarkung Dresden-Nickern eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt ist.

Ausgleichsmaßnahme 1 – Dresden-Nickern

Die 2.135 m² große Fläche mit den Flurstücken 79/13, 79/15 und 79/16 der Gemarkung Nickern ist zu entsiegeln, das Ziegelgebäude, der Garagenhof und die Lauben sind abzubrechen sowie die Flächen aufzuforsten.

Ausgleichsmaßnahme 2 – Dresden-Schönfeld

Die 360 m² große Fläche bzw. Teile der ehemaligen Schweinemastanlage, auf den Flurstücken 655 und 656 der Gemarkung Schönfeld, sind anteilig abzubrechen einschließlich der Andeckung des Oberbodens und Herstellung des Planaum.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 A wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zum Vorhaben vom 8. Juli bis einschließlich 9. August 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen vom 7. April 2015 zum Belang der Lage im Überschwemmungsgebiet der Elbe sowie FFH-/SPA-Gebiet
  • Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden vom 30. März 2015 zur Offenlegung des Fließgewässers Kucksche, Verweis auf das Landschaftsschutzgebiet
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen (LAG) vom 1. April 0215 zu den Belangen Artenschutz, Lage im Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet der Elbe, Schutzzone Biberbau
  • NABU Naturbewahrung Dresden e.V. vom 25. März 2013 zu den Belangen Artenschutz, Eingriff-Ausgleich, Bodenversiegelungen, Lage im Überschwemmungsgebiet
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 30. März 2015 zu den Belangen Artenschutz, Eingriff-Ausgleich, Bodenversiegelungen, Lage im Überschwemmungsgebiet
  • Drewag Netz GmbH vom 16. April 2015 zu dem Belang Trinkwasserschutz bzw. Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzonen
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH vom 17. März 2015 zur Belang der Niederschlagsentwässerung
  • Landestalsperrenverwaltung Betrieb Oberes Elbtal vom 26. Februar 2015 zu dem Belang des Überschwemmungsgebietes und dem Hochwasserschutz
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden vom 18. März 2015 zu dem Belang des Überschwemmungsgebietes
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 14. April 2015 zum Eingriff in das Landschaftsbild
  • ein/e Bürger/in vom 15. März 2015 zum FFH-Gebiet, zum Artenschutz
  • ein/e Bürger/in vom 16. März 2015 zu bestehenden Baumbestand
  • ein/e Bürger/in vom 18. März 2015 mit dem Verweis auf Habitate
  • ein/e Bürger/in vom 26. März 2015 mit Verweis auf Hochwasser
  • ein/e Bürger/in vom 26. März 2015 mit Verweis auf Hochwasser
  • ein/e Bürger/in vom 27. März 2015 mit Verweis auf die bestehenden Fließgewässer
  • ein/e Bürger/in vom 30. März 2015 zur Beeinträchtigung der Schutzgebiete
  • ein/e Bürger/in vom 30. März 2015 zur Beeinträchtigung der Schutzgebiete

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 366 A, Dresden-Wachwitz Nr. 3, Elberad- und Wanderweg Altwachwitz – Niederpoyritz, Landschaftsarchitekturbüro Schütze und Partner, Dresden 2024
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung, Stadtverwaltung Dresden, Umweltamt, Dresden 2019
  • Managementplan für das FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH, Halle 2010
  • Naturschutzfachliche Beurteilung des Bebauungsplans Nr. 366 „Elberadweg Altwachwitz-Niederpoyritz“, Naturschutzinstitut Dresden (NSI), Dresden 2013

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung

im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4313 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.  Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 14. Juni 2024

gez.

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 366 A im Stadtbezirksamt Loschwitz, 1. Obergeschoss, Zimmer 204, Grundstraße 3, 01326 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiter Herr Bendel​​​​​​​

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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